Neue Sicherheitskennzeichnung
Berlin/Kassel (HE) – Für alle Betriebe in Deutschland gilt ab sofort die neu überarbeitete „Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 1.3“. Die Regel sieht vor, dass Arbeitgeber für ihre Betriebsstätten die international und europäisch abgestimmten Sicherheitszeichen verwenden müssen. Darauf hat der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) in einer Pressemitteilung aufmerksam gemacht.
Unterschieden wird jetzt zwischen Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen, denen unterschiedliche graphische Symbole und Farben zugeordnet sind. Maßgeblich ist hierfür die DIN EN ISO 7010 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen (ISO 7010:2011)“. Beim Brandschutz muss jeweils ein Quadrat in der Sicherheitsfarbe Rot mit dem entsprechenden Symbol verwendet werden – etwa der Hinweis auf einen Feuerlöscher, einen Brandmelder oder einen Löschschlauch.
Betroffen von der neuen Kennzeichnungspflicht sind auch Flucht- und Rettungspläne, die entsprechend angepasst werden müssen. Details dazu bieten die Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Keine Übergangsfrist
Eine Übergangsfrist sei in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten ASR 1.3 nicht vorgesehen, so der bvbf. „Wir empfehlen daher allen Arbeitgebern eine kurzfristige Umstellung und Unterweisung der Beschäftigten“, sagt Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf.
„Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitskennzeichen in bestehenden Arbeitsstätten nicht an“, führt Wege weiter aus, „hat er mit einer Gefährdungsbeurteilung selbst zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können, so wörtlich das BMAS. Arbeitgeber sollten wegen des neuen Standes der Sicherheitstechnik die neuen Kennzeichen einsetzen; insbesondere die Zeichen F001 bis F006, die den Brandschutz betreffen und im Sinne der globalen Harmonisierung erheblich verändert wurden.“
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