Einsatzstellenabsicherung

Gefahrenquelle Verkehr

Cobbelsdorf (ST) – Um 6.05 Uhr wird die FF Cobbelsdorf – einem Ortsteil der Stadt Coswig im Kreis Wittenberg – zu einem schweren Verkehrsunfall mit einem Lkw auf die Autobahn 9 in Fahrtrichtung Berlin gerufen. Die Feuerwehr ist vor Polizei und Rettungsdienst vor Ort und beginnt mit der Absicherung der Einsatzstelle. Da geschieht es: Ein Lkw prallt in das Heck des 150 Meter vor der Einsatzstelle stehenden LF 20 KatS!

Schwerer Unfall mit einem Einsatzfahrzeug auf der A9: Ein Hängerzug ist mit großer Wucht in das absichernde Löschfahrzeug geprallt und hat es einfach umgeworfen. Zum Glück wurde kein Feuerwehrangehöriger verletzt. (Bild: Polizei Brandenburg)

Glücklicherweise hat die Besatzung das Fahrzeug kurz vorher verlassen und kann sich unverletzt in Sicherheit bringen. Doch der Aufprall des heranrauschenden Hängerzuges wirft das 14 Tonnen schwere Löschgruppenfahrzeug einfach um. Das erst am 3. Oktober übergebene LF 20 KatS von Rosenbauer mit Atego-Fahrgestell ist Schrott. Es war der erste Einsatz für das Neufahrzeug.  

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Leider kommt es an Einsatzstellen der Feuerwehr immer wieder zu schweren Unfällen. In diesem Fall waren es Glück und vermutlich auch das umsichtige Verhalten der Feuerwehrleute aus Cobbelsdorf, die Schlimmeres verhindert haben: das letzte Fahrzeug stand weit genug von der ersten Unfallstelle entfernt, alle Insassen hatten das Fahrzeug sofort nach Ankunft verlassen. Doch was kann die Feuerwehr noch tun, um solche Unfälle zu vermeiden? Wir haben die wichtigsten Tipps für Euch zusammengestellt.

Absicherung von Einsatzstellen

An einem Montagnachmittag wird die Feuerwehr Leipzig (SN) zu einem Lkw-Brand auf die Autobahn 14 zwischen Leipzig Nordost und Leipzig Messegelände gerufen. Zur Absicherung positioniert die Feuerwehr ihre Drehleiter vor der eigentlichen Einsatzstelle auf dem Hauptfahrstreifen. Die Kräfte löschen das Feuer, da passiert es: Ein 46-jähriger Pkw-Fahrer kracht aus bislang unbekannter Ursache mit seinem Fahrzeug auf die hintere linke Ecke des Hubrettungsfahrzeugs. Um den schwer Verletzten retten zu können, lässt die Feuerwehr die A14 komplett sperren. An der 2002 gebauten Drehleiter entsteht Totalschaden.

Als Absicherung stellt die Feuerwehr Leipzig eine Drehleiter vor die Einsatzstelle. Ein Pkw-Fahrer kracht ins Heck des Einsatzfahrzeugs. Foto: Einsatzfahrten Leipzig/Eric Pannier

Aufgrund von Nebel und Glatteis kommt es auf der A 7 bei Martinsheim (Kreis Kitzingen) zu einer Massenkarambolage. Zunächst sind nur ein Transporter mit Anhänger und ein Pkw betroffen, eine Frau ist eingeklemmt. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei werden alarmiert. Zuerst treffen Kräfte der FF Marktbreit an der noch nicht abgesicherten Unfallstelle ein. Nachdem die Feuerwehrleute ihre Fahrzeuge abgestellt haben, müssen sie sich jedoch hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen: Immer wieder krachen andere Verkehrsteilnehmer in bereits stehende Fahrzeuge. Dabei werden der Kommandowagen (KdoW) und das Vorausrüstfahrzeug (VRF) der FF beschädigt. Auch ein Polizeiwagen und ein Einsatzfahrzeug des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) werden von anderen Verkehrsteilnehmern gerammt.

Bei einer Massenkarambolage im Nebel werden auch mehrere Einsatzfahrzeuge beschädigt, als Verkehrsteilnehmer im Blindflug in die Einsatzstelle krachen. Foto: News5 (Bild: (c) Copyright NEWS5 Syndication UG)

Die erheblichen Gefahren des fließenden Verkehrs werden im Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Falls es Konzepte zur Absicherung von Einsatzstellen gibt, sind die gefährlichsten Phasen der Auf-  und Abbau der Einsatzstellenabsicherung. Dies gilt umso mehr, je höher die gefahrene Geschwindigkeit ist. Leider reagieren immer weniger Autofahrer angemessen auf Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht, zum Beispiel durch Herabsetzen der Geschwindigkeit oder seitlichen Abstand. Vielfach unterbleibt aber auch eine entsprechende Vorwarnung durch die Feuerwehr oder das Absicherungsmaterial wird viel zu spät aufgestellt. Und im innerstädtischen Bereich wird eine Absicherung häufig vernachlässigt. Ganz ehrlich: Sichert Ihr zum Beispiel jedes Mal die Wasserentnahmestelle am Unterflurhydranten?

Gefahren entstehen an Einsatzstellen im Verkehrsraum insbesondere:

  • durch fließenden Fahrzeugverkehr mit zum Teil sehr hohen Geschwindigkeiten,
  • an ungesicherten, nicht ausreichend gesicherten oder unübersichtlichen Einsatzstellen (Gefahr von Folgeunfällen),
  • durch übermüdete, unkonzentrierte, überforderte oder aggressive Fahrer,
  • bei nicht ausreichendem Tageslicht und unzureichender Einsatzstellenbeleuchtung,
  • wenn Warnkleidung nicht benutzt wird,
  • wenn die Ausstattung zur Absicherung unzureichend ist,
  • wenn die Auffälligkeit der Fahrzeuge unzureichend ist,
  • wenn die Einsatzkräfte nicht in Verkehrssicherung geschult sind.

Deshalb wollen wir Euch in diesem Teil unserer Ausbildungseinheit „Absicherung der Einsatzstelle“ über das Wann und Wie in formieren.

Einsatzstellenabsicherung: Wann wird abgesichert?

Die Arbeitshilfe „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ GUV I 8651 der gesetzlichen Unfallversicherung befasst sich ausführlich mit dem Thema Absicherung. In der Einleitung heißt es: „Im Verkehrsraum befindliche Einsatzstellen sind zwangsläufig mit Gefährdungen durch Fahrzeugverkehr verbunden. Die Sicherheit zu rettender Personen und der Einsatzkräfte erfordert Warn-  und Absperrmaßnahmen.“ Für die Sicherheit der eingesetzten Mannschaft ist nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 3 immer der Gruppenführer verantwortlich.

Ein Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum – egal, ob Brand, Unfall, reiner Rettungsdienst-Einsatz oder sonstige Hilfeleistung – erfordert also immer und sofort eine den Umständen entsprechende Absicherung. Daher ist bereits in der Einsatzplanung festzulegen, wie dies zu geschehen hat und welche Geräte dazu auf den Einsatzfahrzeugen vorzuhalten sind.

Wer sichert ab?

Grundsätzlich ist die Sicherung beziehungsweise Sperrung einer Einsatzstelle Aufgabe der Polizei. Trifft diese allerdings nach der Feuerwehr ein oder ist dazu personell nicht in der Lage, obliegt es der Feuerwehr, selbst für eine Absicherung zu sorgen. Nach der FwDV 3 ist die Absicherung der Einsatzstelle Aufgabe des Wassertrupps und des Maschinisten. Auf Weisung des Gruppenführers kann aber der Melder unterstützen.

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Auf diesem Bild ist zu sehen, wie die Absicherung der Einsatzstelle in einigen Bereichen klappt und in anderen nicht. Foto: Simonsen

Wenn in der Entwicklungsphase eines Einsatzes Einsatzkräfte durch Rettungsaufgaben gebunden sind, sind vorrangig Absperrmaßnahmen durchzuführen. Beispiel: Die Feuerwehr kommt an, ein Pkw brennt, eine Person ist eingeklemmt. Hier muss der Gruppenführer den Schwerpunkt auf die Rettung durch Brandbekämpfung legen und wird eine Vollsperrung anordnen. Diese sollte jedoch nach Möglichkeit frühzeitig durch eine Absicherung ersetzt werden, die dem wartenden Verkehr die Weiterfahrt ermöglicht. Die wartenden Autofahrer haben ein berechtigtes Interesse, ihre Fahrt fortzusetzen. Außerdem erspart dies langwierige Konflikte mit frustrierten Fahrzeuglenkern. Die Aufhebung einer Vollsperrung – auch wenn sie durch die Feuerwehr eingerichtet wurde – wird nur von der Polizei durchgeführt.

Begründung: Maßnahmen der Verkehrslenkung sind Aufgabe der Polizei. Nur sie darf zum Beispiel den Verkehr auf einer Autobahn wenden lassen, bei einer Teilsperrung einer Straße mit Gegenverkehr die Verkehrsführung übernehmen oder eine Umleitungsstrecke ausweisen. Dies hat auch haftungsrechtliche Gründe. Eine Ausnahme bildet Bayern: Artikel 7a des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen geben den Feuerwehren und dem THW das Recht zur Verkehrsregelung, soweit die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung steht. Hierzu zählen das Recht zum Erteilen von Zeichen und Weisungen, die Bedienung von Lichtzeichenanlagen und das Aufstellen von transportablen Verkehrszeichen bei Gefahr im Verzug. Unabhängig davon bleibt die alleinige Entscheidungsgewalt zur Verkehrsregelung jedoch bei der Polizei.

Welche Varianten gibt es zur Einsatzstellenabsicherung?

Für die Absicherung einer Einsatzstelle ergeben sich zwei Möglichkeiten:

  1. Die Vollsperrung mit dann stehendem Verkehr. Empfiehlt sich bei unklarer Lage, Personalmangel oder hohem Platzbedarf an der Einsatzstelle (Drehleiter- oder Kraneinsatz). Ebenso zur Landung eines Rettungshubschraubers. Die Sperrung einer Straße muss eindeutig signalisiert werden.
  2. Teilsperrung durch Absperren einer oder mehrerer Spuren mit langsam vorbeirollendem Verkehr. Dabei gilt: Nicht möglichst spektakulär auf die Einsatzstelle hinweisen, sondern den Fahrern den freien Weg eindeutig aufzeigen.

Der Beginn einer Einsatzstellenabsicherung muss die mögliche Höchstgeschwindigkeit herannahender Fahrzeuge berücksichtigen. Besondere Gefahrstellen im Fahrbahnverlauf bilden Kurven, Kuppen und durch die Tages-  oder Jahreszeit beziehungsweise das Wetter bedingte Sichtbehinderungen. Sicherungsmittel sind deshalb vor Kurven, Kuppen und Sichthindernissen (zum Beispiel parkender Lkw am Straßenrand) aufzustellen. Bei Nebel oder starkem Regen sind die Abstände zu vergrößern. Eine Entfernung von 200 Metern zum Einsatzort sollte nicht unterschritten werden. Gegebenenfalls sind Einmündungen und Kreuzungen innerhalb dieser Strecke gesondert abzusichern.

Auf Straßen mit schnell fließendem Verkehr (Autobahnen, Schnellstraßen) müssen die Abstände entsprechend vergrößert werden. 200 Meter vor dem letzten Einsatzfahrzeug sollte mittels Blitzleuchten und Leitkegeln die entsprechende Fahrspur gesperrt werden. Dieses letzte Fahrzeug dient als Puffer, falls doch ein unaufmerksamer Fahrzeuglenker die Absicherung durchbricht. Bisher wurde hierfür immer ein möglichst schweres Fahrzeug empfohlen, um das eindringende Fahrzeug auf jeden Fall aufzuhalten. Erfahrungen zeigen jedoch, dass es bei den Insassen dann zu schweren oder tödlichen Verletzungen kommen kann. Das kann nicht Ziel der Feuerwehr sein. Deshalb sollte, sofern vorhanden, zunächst ein leichteres Einsatzfahrzeug (MTF) als „Knautschzone“ bereitstehen. Mit einem gewissen Abstand kann dann ein schwereres Fahrzeug folgen. Wie auch immer dies in der Praxis gehandhabt wird: Der Raum zwischen Absperrung und Puffer beziehungsweise zwischen Puffer und dem nächsten Fahrzeug ist extrem gefährlich. Hier (und natürlich auch in diesen Fahrzeugen) dürfen sich keine Personen aufhalten.

Noch ein Tipp: Schlagt die Vorderräder des Pufferfahrzeugs zum Fahrbahnrand ein. Damit vermeidet Ihr, dass ein getroffenes Pufferfahrzeug in die Einsatzstelle „hineinschießt“.

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Einige Feuerwehren haben das Material zur Absicherung auf solchen Wagen verstaut. Vorteile: Eine Mann kann das Gerät in einem Arbeitsgang aufbauen – und es wird nichts vergessen. Foto: Preuschoff

Zum Absperren von Fahrspuren (200 Meter vor dem letzten Einsatzfahrzeug) sind Verkehrsleitkegel in Verbindung mit Blitzleuchten zu verwenden. Für eine Fahrspur sind in der Regel zwei Blitzleuchten und fünf Leitkegel erforderlich, für die Sperrung von zwei Fahrspuren fünf bis sieben Leitkegel und drei Blitzleuchten. Mit der normmäßigen Beladung eines Löschfahrzeugs ist dies kaum zu realisieren. Hier muss gemäß der Gefährdungsanalyse der Bestand an Warngerät über die Norm hinaus ergänzt werden. Die Sicherungsgeräte sind gleichmäßig und eindeutig aufzustellen.

Vorwarnungen sind in Abständen von 600 und 800 Metern zum „Pufferfahrzeug“ einzurichten. Auf Straßen mit Gegenverkehr muss immer nach beiden Seiten abgesichert werden. Ragen auf einer Straße mit getrennten Fahrbahnen für beide Fahrtrichtungen Gegenstände in den Verkehrsraum der Gegenfahrbahn, ist auch hier sofort für eine Absicherung zu sorgen. Sollte die Polizei noch nicht vor Ort sein, diese über die Leitstelle davon in Kenntnis setzen lassen.

Nutzt beim Auf- und Abbau der Einsatzstellenabsicherung Euer Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blau-, Blink-  und Fahrlicht zum Schutz der sich auf der Fahrbahn aufhaltenden Kräfte. Beste Möglichkeit: Mit der Absicherung – zumindest auf Autobahnen und Schnellstraßen – wird eine eigene Einheit beauftragt. Somit entsteht keine zeitliche Verzögerung für den eigentlichen Einsatz.

Variante der BF Essen: Die Besatzung des Löschfahrzeugs (LF) setzt eine Vorabsicherung auf der Standspur, wenn die Einsatzstelle erkannt wurde. Das LF fährt dann als Prellbock bis in die Nähe der Einsatzstelle vor und bleibt mittig auf der betroffenen Spur stehen (Heckwarnanlage einschalten). Die Absicherung wird dann gegen den fließenden Verkehr von einem Trupp aufgebaut („Die Gefahr kommen sehen“), die restliche Besatzung kann sich um den eigentlichen Einsatzanlass kümmern.

Nach der Geräteentnahme wird vor dem Fahrzeug die Absicherung aufgebaut. Steht diese, fährt das Fahrzeug in die Absicherung ein. In seinem Schutz kann dann weiter Richtung Einsatzstelle gearbeitet werden. Für den Abbau der Sicherung empfiehlt sich in Absprache mit der Polizei eine Vollsperrung. Die Vorwarnung wird als letztes abgebaut.

Noch ein paar allgemeine Hinweise:

  • Sind Hindernisse im Verkehrsbereich nicht ausreichend zu erkennen, sind zusätzlich Sicherungsposten mit Flagge (bei Dunkelheit mit Anhaltestab) einzusetzen.
  • Denkt an Einsatzstellen auch an die Absicherung von neben der Straße verlaufenden Fuß- und Radwegen. Dies kann zum Beispiel mittels Flatterleine geschehen.
  • Auch Wasserentnahmestellen, Schlauchbrücken, abgespannte Stative oder Gefahrstellen innerhalb einer Einsatzstelle (Trümmerschatten) müssen gegebenen falls abgesichert werden – auch zum Eigenschutz.

Absicherung der Einsatzstelle: Womit wird abgesichert?

Mögliche Geräte zur Absicherung von Einsatzstellen:

  • Warndreiecke beziehungsweise besser Faltsignale (Triopane),
  • Verkehrsleitkegel (Zeichen 610 StVO, mindestens 500 Millimeter hoch, auf Autobahnen 750 Millimeter, vollreflektierend),
  • Absperrband, Folienband, Arbeits- und Feuerwehrleinen,
  • Beleuchtungsgerät,
  • fahrzeugtechnische Ausstattung wie Fahrlicht, Abblendlicht, Warnblinklicht, Blaulicht, Verkehrswarnanlagen, Umfeldbeleuchtung,
  • Blitz- und Blinkleuchten,
  • an der Einsatzstelle nicht benötigte Fahrzeuge (zum Beispiel ein unbesetzter MTW zur Vorwarnung),
  • Verkehrssicherungshaspeln,
  • Verkehrssicherungsanhänger mit Absperrtafel (derzeit nur in Bayern erlaubt, da eine verkehrsregelnde Maßnahme).

Zur besseren Erkennbarkeit sollten neben den Warndreiecken grundsätzlich auch Blitzleuchten aufgestellt werden. Sind Warnleuchten und Warndreiecke in ausreichender Anzahl vorhanden, können sie auf beiden Seiten der Fahrbahn aufgestellt werden. Dies empfiehlt sich insbesondere bei Autobahnen, um auch überholende Kraftfahrer zu warnen. Aber Vorsicht: Ist das Überqueren der Fahrbahn nicht gefahrlos möglich, unterlasst die Absicherung an der Mittelleitplanke.

Foto: Hegemann
Foto: Hegemann

In der Praxis haben sich normale Warndreiecke auf der Autobahn als nicht auffällig genug herausgestellt. Hier können Faltsignale mit Aufsteckblitz leuchten, Verkehrszeichen mit Halter, Leitkegel mit Blitzleuchten oder fahrbare Blinkpfeile (zum Beispiel auf Verkehrssicherungshaspeln) zum Einsatz kommen. Zur Vorwarnung (zirka 800 Meter vor der Absicherung) kann auch ein nicht benötigtes Fahrzeug auf dem Standstreifen abgestellt werden. An diesem sind Blaulicht und Warnblinklicht einzuschalten. Die Besatzung verlässt das Fahrzeug und begibt sich hinter die Leitplanke oder auf den Grünstreifen beziehungsweise zur Einsatzstelle.

Die BF Essen führt auf ihren Löschgruppenfahrzeugen beispielsweise eine Ein-Personen-Haspel mit folgenden Sicherungsmitteln mit:

  • vier Elektronenblitzleuchten nach TL Warnleuchten der BASt, teleskopierbar;
  • zwei retroreflektierende Faltsignale mit 900 Millimeter Seitenlänge mit dem Verkehrszeichen 101 nach StVO sowie der Aufschrift „Feuerwehr“;
  • acht Verkehrsleitkegel 750 Millimeter hoch, voll retroreflektierend nach TL Leitkegel der BASt.

Mit den Gerätewagen GW-L1 und GW-L2 stehen zwei Fahrzeuge zur Verfügung, die hervorragend für Absicherungsaufgaben geeignet sind:

  • Verkehrswarnanlage am Heck,
  • Ziehen eines Verkehrssicherungsanhängers möglich,
  • ausreichend Personal für den Aufbau der Sicherung,
  • Transport von Sicherungsmaterial im Geräteraum oder auf Rollcontainern.

Eigensicherung als Teil der Einsatzstellenabsicherung

Die eingesetzten Kameraden sind durch Warnwesten zu sichern. Diese können entfallen, wenn Einsatzkleidung getragen wird, die als Warnkleidung zugelassen ist. Das bedeutet: Auffälligkeit am Tage durch fluoreszierendes, zur Umgebung kontrastreiches Hintergrundmaterial und Auffälligkeit bei Nacht durch retroreflektierendes Material. Dazu muss die Kleidung der DIN EN 471 Klasse 2 genügen, die die Schutzanforderungen von Warnwesten festlegt, bzw. nach DIN EN 469:2006 Anhang B gefertigt ist. Seitlich offene Warnwesten oder Überwürfe sind nicht mehr zulässig.

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Derzeit nur in Bayern offiziell erlaubt sind die Sicherungsanhänger, wie sie auch die Straßenmeistereien verwenden, hier gezogen von einem GW-L. Durch den Richtungspfeil und das “Links vorbei”-Schild handelt es sich um eine verkehrslenkende Maßnahme, die ansonsten der Polizei vorbehalten ist. Foto: Hegemann

Doch selbst bei ausreichend gesicherten Einsatzstellen dürfen sich die Einsatzkräfte bei fließendem Verkehr nicht in Sicherheit wiegen. Einsatzfahrzeuge sollten deshalb so aufgestellt werden, dass die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr weitestgehend abgeschirmt wird. Dass alle Einsatzkräfte grundsätzlich auf der dem Verkehr abgewandten Seite aussteigen, ist eine Binsenweisheit, wird aber immer wieder vergessen.

Bei nicht ausreichendem Tageslicht, in der Dämmerung und nachts sind Einsatzstellen ausreichend zu beleuchten (Fahrlicht, Umfeldbeleuchtung, Arbeitsscheinwerfer, Lichtmast, Beleuchtungsballone, Scheinwerfer auf Stativen). Siehe dazu auch Es werde Licht!

Nicht direkt beim Einsatz benötigtes Personal kann als Sicherungsposten am Beginn der Einsatzstelle stehend den fließenden Verkehr beobachten und im Notfall die anderen Kameraden warnen (Dauerton mit dem Megaphon, Pressluftfanfare). Diese Kräfte sollten immer hinter der Leitplanke auf dem Grünstreifen oder dem Fußweg stehen (gleiches gilt übrigens für nicht benötigtes Personal). Ertönt das Warnsignal, bedeutet es für alle Kameraden: Alles fallen lassen, sofort hinter die Leitplanke.

Um die Einsatzstellenabsicherung zu trainieren, muss auch die Handhabung dieser Geräte entsprechend geübt werden. Gleichzeitig können die Materialien dabei auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Praktische Übungen können dabei sein: Absperren einer imaginären Einsatzstelle mit Abschätzen der erforderlichen Entfernungen für Vorwarn- und Absperrentfernungen an verschiedenen Einsatzorten (innerstädtisch, Landstraße, Autobahn, Kreuzungen), Suchen und Erklären der einzelnen Geräte am Fahrzeug.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Vielen Dank für diesen informativen Beitrag über die Gefahrenquelle Verkehr und die Möglichkeiten zur Absicherung von Einsatzstellen. Ich habe selbst einmal erlebt, wie wichtig es ist, professionelle Hilfe bei Kranarbeiten zu holen. Ich musste einen alten Schuppen abreißen, der einsturzgefährdet war. Mit einem Kran von einer renommierten Firma konnte ich die Holzbalken sicher abtransportieren, ohne die Straße zu blockieren oder mich selbst zu gefährden. Ich kann jedem nur empfehlen, sich an Experten für Kranarbeiten zu wenden, wenn es um solche Projekte geht.

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  2. Interessant, dass nicht alle die Wasserentnahmestelle am Unterflurhydranten sichern. Mein Mann arbeitet bei der Feuerwehr und hat mir erzählt, wie wichtig das ist. Sie mussten erst kürzlich danach einen Hydranten warten lassen.

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  3. Die Drehleiter als Absicherung zu verwenden, ist normalerweise gar nicht mal so eine schlechte Idee. Vor allem, wenn man gerade nichts anderes hat. Da hat es leider nicht so funktioniert. https://www.abas-verkehr.de/verkehrssicherung

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  4. “Grundsätzlich ist die Sicherung beziehungsweise Sperrung einer Einsatzstelle Aufgabe der Polizei. Trifft diese allerdings nach der Feuerwehr ein oder ist dazu personell nicht in der Lage, obliegt es der Feuerwehr, selbst für eine Absicherung zu sorgen.”
    Bin ja “erst” seit 36 Jahren bei einer FFW. Aber die Polizei hat bei unseren Einsätzen noch NIE den Verkehr abgesichert. Dazu auch nie gefragt, ob wir Unterstützung bei der Verkehrsabsicherung brauchen. Die Polizei kam bis dato immer als Letzter und verließ als Erster die Einsatzstelle. Ohne Ausnahme!!!
    Einmal konnten Sie nicht mal die Scheibe vom Fahrtenschreiber vom verunfallten Bus richtig lesen und bezichtigen den Busfahrer, daß er zu schnell gefahren ist. 58km/h zeigte die Scheibe, ja richtig, Aber außerhalb der Ortschaft, nicht innerhalb. Zudem wollten sie den rückwärts rangierenden Lkw-Fahrer der Schuld entbinden und bezichtigen den Busfahrer mit dem schon länger stehenden Bus, eines Auffahrunfalls. Die Scheibe zeigte alles richtig! Ich war hier direkter Zeuge der Vernehmung am Unfallort. Der Ton der Polizei war äußerst ungeangemessen und sehr ruppig!

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