Auch Brandschutzerzieher profitieren

Rheinland-Pfalz: Höhere Entschädigung für Feuerwehr-Funktionsträger

Mainz – Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hebt die Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger mit besonderen Funktionen rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 15 Prozent an. Außerdem erweitert es den Kreis der Empfänger.

Ehrenamtliche Feuerwehr-Funktionsträger in Rheinland-Pfalz erhalten rückwirkend ab 1. Januar 2020 eine höhere Aufwandsentschädigung (Symbolfoto).

Wie das Ministerium in einer Pressemitteilung schreibt, trete die entsprechende Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband in Kraft.

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„Seit Jahren werden die Einsätze und Aufgaben der Feuerwehr immer komplexer. Insbesondere Einsätze bei Starkregenereignissen, Unwettern und Stürmen und zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung nehmen zu. Es ist zentral, dass der bedeutend höhere Aufwand der ehrenamtlichen Führungskräfte und Funktionsträger auch entsprechend entschädigt wird“, betont Innenminister Roger Lewentz.

Zudem erweitert das Land den Kreis der entschädigungsberechtigten Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden. So profitieren nun auch diejenigen, die brandschutzpädagogische Vermittlungsarbeit in der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung – etwa in Schulen und Kindertagesstätten, bei Tagen der offenen Tür und anderen öffentlichen Veranstaltungen – leisten.

Aufgrund des vergleichbaren Aufwandes werden darüber hinaus die Grundbetragssätze der Entschädigung von Stadtfeuerwehr- und Kreisfeuerwehrinspekteurinnen und -inspekteuren sowie die Aufwandsentschädigung der Wehrleiterinnen und Wehrleiter großer kreisangehöriger Städte und die von Wehrleiterinnen und Wehrleiter von Verbandsgemeinden einander angeglichen.

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