Augsburg (BY) – Das hatte sich ein 31-jähriger Mann in Augsburg sicher anders vorgestellt. Weil er sich ausgeschlossen hatte, rief er die Feuerwehr zur Türöffnung. Nach Auskunft des Mannes sollte möglicherweise noch Essen auf dem Herd stehen. Daraufhin öffneten die Berufsfeuerwehrleute die Wohnungstür. Doch es gab kein Essen. Wegen Missbrauchs des Notrufes stand der 31-Jährige jetzt vor Gericht. Das Urteil: 6.000 Euro Geldstrafe.
Zusätzlich muss der Angeklagte vermutlich auch noch die Kosten des Verfahrens tragen. Er hat jetzt zwei Wochen Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen. Zu dem Termin am Amtsgericht war der Mann vorgestern allerdings nicht erschienen. So erging das Urteil von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen Missbrauchs des Notrufs in Abwesenheit.
Wenn die Feuerwehr Türen öffnet, macht sie das aber auch nicht durch Kernziehen oder Picken, sondern bricht die Tür mit schweren Gerät auf. Da hat man wenig davon, wenn man das nachher ersetzen muss.
Wenn die Feuerwehr Türen öffnet, macht sie das aber auch nicht durch Kernziehen oder Picken, sondern bricht die Tür mit schweren Gerät auf. Da hat man wenig davon, wenn man das nachher ersetzen muss.
Wenn er rechtskräftig verurteilt wird, kommen auch die Kosten für den Einsatz auf ihn zu. Das sind auch noch mal einige Euro. Richtig so.
Das Urteil ist korrekt. Von der Höhe angemessen, da abschreckend. Hätte er den Schlüsseldienst gerufen, wäre es billiger geworden
Richtig so, noch viel zu wenig an Strafe wegen Missbrauch des Notruf.
Das ist meine Persönliche Meinung