Bonn (NW) – Die Warnung der Bevölkerung mittels Kurznachricht – ohne vorher installierte Warn-App – soll voraussichtlich ab Ende des Jahres 2022 möglich sein. Der Bundestag hat die Einführung des so genannten Cell Broadcast beschlossen und die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, teilte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit.
Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hatte dem Thema Cell Broadcast starken Auftrieb verliehen. Nach eigenen Angaben hatte sich das BBK jedoch bereits seit November 2020 mit dem Thema beschäftigt. Im April diesen Jahres sei eine Eignungsprüfung an der Universtät der Bundeswehr in München beauftragt worden. Damit sollte geklärt werden, ob sich das Warnverfahren zur Integration in die bislang eingeführten Warnmittel in Deutschland eignet.
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Cell Broadcast ermöglicht die Warnung im Umfeld von Mobilfunkmasten. Jedes Mobiltelefon, das in der Funkzelle eingeloggt ist, erhält damit unaufgefordert – ohne App oder Registrierungen – Bevölkerungs-Warnungen. Ein Smartphone ist dafür nicht erforderlich.
Das Gesetz verpflichtet Mobilfunkbetreiber, die technische Infrastruktur bereit zu stellen und dauerhaft zu unterhalten. Laut BBK wird das Warnverfahren an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossen.