Berlin – Gerade bei Arbeiten in Höhen, zum Beispiel mit Hubrettungsfahrzeugen, ist die Gefahr eines Absturzes besonders groß. Der Fachausschuss Technik als Gremium des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF-Bund) hat hierzu in enger Abstimmung mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die Fachempfehlung „Absturzsicherung im Rettungskorb von Hubrettungsfahrzeugen“ erstellt. Autor ist Markus Paschen von der Feuerwehr Rostock und Vorsitzender des Fachausschusses Technik im Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern.
„Diese Fachempfehlung ergänzt die Hinweise der DGUV und soll den Feuerwehren und ihren Trägern Hilfestellung geben, wann und in welchem Umfang spezielle Schutzausrüstung in Rettungskörben eingesetzt werden muss. Zudem gibt es praxisgerechte Tipps für die Beschaffung“, lobt DFV-Vizepräsident Lars Oschmann. „Im Rahmen dieser Empfehlung wurde großer Wert auf die Nutzung von bereits vorhandenen Gerätesätzen oder deren Einzelkomponenten gelegt. Die benötigten Einzelkomponenten können temporär entnommen und ergänzt werden“, erläutert Autor Markus Paschen. Grundlage der konzeptionellen Arbeit war die Übernahme der normativen Verweise aus dem Bereich der Hubarbeitsbühnen, um so die Möglichkeit zu schaffen, kurzfristig auf Anforderungen zu reagieren. Die Anwendung der anerkannten Technischen Regeln ermöglicht ein hohes Maß an Rechtssicherheit in einem derzeitigen ungeregelten Bereich.
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Die Fachempfehlung beleuchtet die Ergebnisse der DGUV sowie die Auswirkungen auf die Feuerwehr. Hierbei geht der Autor unter anderem auf Festpunkte an Rettungskörben, festmontierte Höhensicherungsgeräte (HSG) und den Umfang der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ein. Hinzu kommt die Darstellung der Besonderheiten bei der Verwendung von Auffangsystemen wie etwa der nötige Freiraum unter dem Rettungskorb, der horizontale Einsatz oder die Kombination mit Atemschutzgeräten.