Bad Waldsee (BW) – Auf dem Weg zum Feuerwehrhaus ist ein Feuerwehrmann aus Bad Waldsee (Kreis Ravensburg) im Einsatz verunfallt. Er sowie eine Autofahrerin erlitten nach Polizeiangaben leichte Verletzungen. Zwei Fahrzeuge wurden schwer beschädigt.
Zu dem Unfall kam es nach einer Alarmierung am Montagmorgen, unweit des Feuerwehrhauses. Der 37 Jahre alte Feuerwehrmann musste mit seinem Pkw an einer Einmündung nach links abbiegen. Dort stand bereits eine 32-Jährige mit ihrem Pkw. Sie hatte den herannahenden Feuerwehrmann frühzeitig erkannt und ihr Fahrzeug vorsichtshalber vor der Einmündung gestoppt. Der Feuerwehrmann habe den stehenden Wagen der Frau jedoch “vermutlich aufgrund der tiefstehenden Sonne”, so die Polizei, nicht erkannt. Es kam zur Kollision.
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Rettungsdienstkräfte brachten beide Unfallbeteiligte in ein Krankenhaus. Die Unfallfahrzeuge mussten vom Bergungsdienst abgeschleppt werden.
Es ist so wie es ist, ein Feuerwehrmann hat genauso wie ein “ausrückender” Hausarzt zu seinem Patienten keinerlei Sonderechte im Straßenverkehr. Bevor man darüber nachdenken sollte, die gesetzlichen Rahmenbedingungen danach zu ändern, damit Privatfahrzeuge mit Sondersignalanlage ausgestattet werden dürfen, muß man sich fragen, wieviele Fahrzeuge dann tagtäglich mit Sonderrechten durch die Gegend fahren würden, ob dann nicht auch der Respekt vor dem Blaulicht sinkt.
Hallo zusammen!
Zum Kommentar von Herrn Reckert wg. des Unfalls zum FwGh! Es trifft keiner der von ihm genannten Argumente zu!
Warum? Weil der Feuerwehrkamerad von der Sonne geblendet wurde und nicht ein anderer Grund ursächlich ist!
Was den Kommentar von SaniX betrifft kann ich nur sagen: Hatten wir alles schon einmal!
Wer will oder soll das bezahlen ist die erste Begründung! 2.Grund: Wer will die Verantwortung übernehmen für evtl. Konsequenzen weil sich derjenige nicht so benimmt wie er soll!
3. Grund: Und das ist der eigentliche Hauptgrund! Es stehen heute schon tagtäglich zig tausende von Rettungswagen, Polizeikräfte, sonstige Einsatzfahrzeuge anderer Dienste wie Gas, Wasser, Strom und auch Feuerwehrfahrzeuge auf der ganzen Welt permanent im Stau! Wo kein bzw. nur langsames Vorrankommen zur Einsatzstelle möglich ist!
Von der Einhaltung der Rettungsfrist ganz zu schweigen!
Womit wir wieder mal beim Thema ,,Fahren mit Sonderrechten” zum FwGh sind!
Illegale Benutzung von Blaulicht und Sirene z.B. Das ist gesetzlich verboten und wird auch ziemlich heftig geahndet!
Die Innenministerien, sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene lassen es nicht zu!
1972 bin ich aktiv in die Feuerwehr eingetreten und da war das damals schon Thema gewesen! Es kocht halt immer wieder mal hoch!
LG Roland Schneider
leider kann ich Deinen Kommentar nicht gut heißen.
Mann muss nicht immer als erster nach der Alarmierung im Feuerwehrhaus sein.
Ich bin 34 Jahre bei der Feuerwehr.
– Fahre beim Einsatz höchstens 60km
– Bleibe bei roter Ampel stehen.
– Verhalte mich genauso, wie wenn ich normal fahre.
Es gibt genügend Möglichkeiten:
– Fahrzeug rückwärts einparken
– Frontscheibe im Winter abdecken
– Private Kleidung zum Ausrücken neben dem Bett legen
– Haus- oder Wohnungsschlüssel parat legen
– Eventuell Frau/Freundin um Hilfe bitten
Dies ist das, was ich seit 34 Jahre mache. Bin noch “IMMER” zum Einsatz mitgekommen!!!
Ohne, dass ich “rase” und “eile”
Auch wenn man immer wieder damit neue Diskussionen anfeuert, sollten Feuerwehrkräfte wie auch in die USA Lichtzeichen und Signalanlagen für das Privatfahrzeug haben.
Man kann vorher prüfen hat der Jeweilige Verkehrsvergehen begangen oder Führerschein mal abgegeben oder zuviel Punkte usw und dann entscheiden bekommt er die Erlaubnis oder nicht.
Genauso sollte diese Erlaubnis nur erteilt werden wenn die Person aus der Probezeit mit dem Führerschein und bei der Feuerwehr raus ist und dann auch nur für die Zeit der Zugehörigkeit der jeweiligen Wehr gelten und sollte man umziehen muss die Erlaubnis neu ausgestellt werden.
Es solle auch regelmäßig geprüft werden ob die Person noch geeignet ist und ob sie Kriterien wie Teilnahme an Fahrtraining Unterricht und Einsätzen auf erfolgt.
So kann man den Personenkreis kleiner halten und für sorgen das Risiko zu minimieren.
Klar wird es immer mal schwarze Schafe geben aber die gibt es überall.
Aber wenn man es nicht versucht oder testet kann man nicht wissen wie es funktioniert.
Es ist so wie es ist, ein Feuerwehrmann hat genauso wie ein “ausrückender” Hausarzt zu seinem Patienten keinerlei Sonderechte im Straßenverkehr. Bevor man darüber nachdenken sollte, die gesetzlichen Rahmenbedingungen danach zu ändern, damit Privatfahrzeuge mit Sondersignalanlage ausgestattet werden dürfen, muß man sich fragen, wieviele Fahrzeuge dann tagtäglich mit Sonderrechten durch die Gegend fahren würden, ob dann nicht auch der Respekt vor dem Blaulicht sinkt.
Hallo zusammen!
Zum Kommentar von Herrn Reckert wg. des Unfalls zum FwGh! Es trifft keiner der von ihm genannten Argumente zu!
Warum? Weil der Feuerwehrkamerad von der Sonne geblendet wurde und nicht ein anderer Grund ursächlich ist!
Was den Kommentar von SaniX betrifft kann ich nur sagen: Hatten wir alles schon einmal!
Wer will oder soll das bezahlen ist die erste Begründung! 2.Grund: Wer will die Verantwortung übernehmen für evtl. Konsequenzen weil sich derjenige nicht so benimmt wie er soll!
3. Grund: Und das ist der eigentliche Hauptgrund! Es stehen heute schon tagtäglich zig tausende von Rettungswagen, Polizeikräfte, sonstige Einsatzfahrzeuge anderer Dienste wie Gas, Wasser, Strom und auch Feuerwehrfahrzeuge auf der ganzen Welt permanent im Stau! Wo kein bzw. nur langsames Vorrankommen zur Einsatzstelle möglich ist!
Von der Einhaltung der Rettungsfrist ganz zu schweigen!
Womit wir wieder mal beim Thema ,,Fahren mit Sonderrechten” zum FwGh sind!
Illegale Benutzung von Blaulicht und Sirene z.B. Das ist gesetzlich verboten und wird auch ziemlich heftig geahndet!
Die Innenministerien, sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene lassen es nicht zu!
1972 bin ich aktiv in die Feuerwehr eingetreten und da war das damals schon Thema gewesen! Es kocht halt immer wieder mal hoch!
LG Roland Schneider
Hi,
leider kann ich Deinen Kommentar nicht gut heißen.
Mann muss nicht immer als erster nach der Alarmierung im Feuerwehrhaus sein.
Ich bin 34 Jahre bei der Feuerwehr.
– Fahre beim Einsatz höchstens 60km
– Bleibe bei roter Ampel stehen.
– Verhalte mich genauso, wie wenn ich normal fahre.
Es gibt genügend Möglichkeiten:
– Fahrzeug rückwärts einparken
– Frontscheibe im Winter abdecken
– Private Kleidung zum Ausrücken neben dem Bett legen
– Haus- oder Wohnungsschlüssel parat legen
– Eventuell Frau/Freundin um Hilfe bitten
Dies ist das, was ich seit 34 Jahre mache. Bin noch “IMMER” zum Einsatz mitgekommen!!!
Ohne, dass ich “rase” und “eile”
Auch wenn man immer wieder damit neue Diskussionen anfeuert, sollten Feuerwehrkräfte wie auch in die USA Lichtzeichen und Signalanlagen für das Privatfahrzeug haben.
Man kann vorher prüfen hat der Jeweilige Verkehrsvergehen begangen oder Führerschein mal abgegeben oder zuviel Punkte usw und dann entscheiden bekommt er die Erlaubnis oder nicht.
Genauso sollte diese Erlaubnis nur erteilt werden wenn die Person aus der Probezeit mit dem Führerschein und bei der Feuerwehr raus ist und dann auch nur für die Zeit der Zugehörigkeit der jeweiligen Wehr gelten und sollte man umziehen muss die Erlaubnis neu ausgestellt werden.
Es solle auch regelmäßig geprüft werden ob die Person noch geeignet ist und ob sie Kriterien wie Teilnahme an Fahrtraining Unterricht und Einsätzen auf erfolgt.
So kann man den Personenkreis kleiner halten und für sorgen das Risiko zu minimieren.
Klar wird es immer mal schwarze Schafe geben aber die gibt es überall.
Aber wenn man es nicht versucht oder testet kann man nicht wissen wie es funktioniert.