2-jährige Jugendstrafe auf Bewährung

19-jähriger Feuerwehrmann als Brandstifter verurteilt

Kassel (HE) – Um nach eigener Aussage seiner Mannschaft bei den Löscharbeiten den eigenen Wert beweisen zu können, hatte ein mittlerweile 19-Jähriger im Oktober und November 2022 mehrere Brände in Nordhessen gelegt. Nun verurteilte das Amtsgericht Kassel den jungen Mann der dreifachen Brandstiftung. Da er die Taten als noch Heranwachsender begangen hat, bekam er eine 2-jährige Jugendstrafe auferlegt. Diese wird laut § 27 Jugendgerichtsgesetz (JGG) auf Bewährung ausgesetzt.

Der 19-Jährige erklärte, dass er durch einen Umzug auch die Freiwillige Feuerwehr habe wechseln müssen und sich gesorgt habe, den Anschluss zu verlieren. Deswegen habe er im vergangenen Jahr ein Bücherhaus sowie einen Stapel Holzstämme angezündet. Auch an einer Mülltonne legte er ein Feuer, das anschließend auf eine Schutzhütte übergriff. Vor der ersten Brandstiftung im Oktober habe er keinen Einsatz mit den Kameraden gehabt, ihnen aber bei den Löscharbeiten seine Leistungs- und Teamfähigkeit beweisen wollen.

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Weiterhin räumte er ein, bei den Brandstiftungen unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Die Brandorte habe er zuvor so ausgewählt, dass Menschen oder Wohnhäuser nicht gefährdet gewesen seien. Denn Leid wollte er niemandem zufügen, so der geständige Mann. Für den von ihm verursachten Sachschaden von rund 17.000 Euro sowie dafür, dass er auch das Ansehen der Feuerwehr schwer beschädigt habe, entschuldigte er sich.

Zu einer Jugendstrafe auf Bewährung wurde ein 19-jähriger Feuerwehrmann verurteilt, der im Oktober und November 2022 drei Brände in Nordhessen gelegt hatte. Symbolbild: Buchenau/Feuerwehr-Magazin, Montage: Wagner/Feuerwehr-Magazin

Strafe auf Bewährung

Da er zur Tatzeit noch Heranwachsender war, fand die Verhandlung vor einem Jugendschöffengericht statt. ZEIT online zitiert den Vorsitzenden Richter mit den Worten, es sei offengeblieben, ob hinter den Straftaten des seinerzeit noch Jugendlichen „schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, dass eine Jugendstrafe erforderlich sei“. Als „Feuerteufel“ sei er nicht einzustufen: Sein lobenswerter Werdegang in Jugendfeuerwehr sowie Einsatzabteilung seiner ehemaligen Feuerwehr vor den Ereignissen zeige dies.

Der Verurteilte wird nun während der kommenden 2 Jahre der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Verstößt er gegen die Bewährungsauflagen und wird erneut straffällig, droht ihm dann in einem weiteren Verfahren eine Jugendstrafe. Der Richter erlegte dem Angeklagten auf, den begangenen Schaden möglichst in Form eines Täter-Opfer-Ausgleichs wieder gutzumachen. Diesen charakterisiert das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als eine Art der Konfliktbewältigung „nicht nur im Sinne einer materiellen Schadenswiedergutmachung, sondern darüber hinaus im Sinne eines ideellen Ausgleichs von begangenem und erlittenem Unrecht durch Verantwortungsübernahme auf der einen und Bereitschaft zu einem derartigen Ausgleich auf der anderen Seite.“ („Täter-Opfer-Ausgleich“, BMJ)

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Meines Wissens nach darf er, nach erfolgter Verbüßung der Jugendstrafe/Bewährungsauflagen , wieder einen Eintritt in einer FF oder ähnlichem Versuchen. Jugendstrafen werden m.E.n. nicht im Führungszeugnis vermerkt.
    Ist nur meine persönliche Meinung!

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  2. Was sollte man damit erzielen? Außerdem ist das ein Automatismus, der mit der Verurteilung einhergeht.

    Und die Feuerwehr kann er sich sowieso abschminken, einen Brandstifter wird niemand in den eigenen Reihen haben wollen. Bei uns in der Satzung ist sogar explizit genannt, dass Vorbestrafte aus dem Dienste der freiwilligen Feuerwehr zu entlassen sind.

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  3. Wurde dem jungen Mann nach Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung
    öffentlicher Ämter verboten?

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