Kassel – Ein Magnetangler hat in Kassel eine aus dem Zweiten Weltkrieg stammende Brandbombe aus dem Flussgrund der Fulda gezogen. Ein Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Kampfmittelräumdienst war die Folge. Für den Angler könnte der Vorfall teuer werden. Die Polizei leitete ein Bußgeldverfahren gegen den Mann ein.
Der Mann hatte unweit einer Brücke die rund zehn Kilogramm schwere Bombe mit Hilfe eines starken Magneten und einer Leine ans Ufer gezogen. Er erkannte die Gefahr und verständigte die Polizei. Gemeinsam mit der Feuerwehr sicherten die Beamten den Fundort. Der Kampfmittelräumdienst transportierte das Relikt zur Entschärfung ab.
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Nach Angaben der Wasserschutzpolizei hat der Mann gegen ein Verbot verstoßen – in Bundeswasserstraßen sei das Magnetangeln grundsätzlich verboten. Es sei möglich, dass sich noch Kriegsmunition in den Gewässern befinde. Diese könne bei einer unkontrollierten Bergung explodieren. Auch für den Schiffsverkehr ergeben sich Gefahren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Magnetfischen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. So gelten teilweise generelle Verbote, anderenorts sind mitunter behördliche Erlaubnisse erforderlich.
Kommentare zu diesem Artikel
Titus von Unhold
Ja Holger, wenn jemand gegen eine Vorschrift verstößt, muss man damit rechnen. Das ist in anderen Ländern auch so. Insbesondere weil es nicht gewollt ist dass Privatleute Munition finden.
Anstatt froh darüber zu sein, dass überhaupt jemand die eigentlich staatliche Aufgabe übernimmt, wird dem Mann jetzt noch ein Bußgeldverfahren angehängt.
Das ist wieder typisch Deutsch
Ja Holger, wenn jemand gegen eine Vorschrift verstößt, muss man damit rechnen. Das ist in anderen Ländern auch so. Insbesondere weil es nicht gewollt ist dass Privatleute Munition finden.
Anstatt froh darüber zu sein, dass überhaupt jemand die eigentlich staatliche Aufgabe übernimmt, wird dem Mann jetzt noch ein Bußgeldverfahren angehängt.
Das ist wieder typisch Deutsch
Immerhin war der Angler so verantwortungsvoll und hat den Fund trotz drohender Strafe gemeldet.