Nach Reizgasattacke auf Feuerwehrleute

Täter muss 60 Sozialstunden leisten

Dreieich (HE) – In der Silvesternacht 2022/23 hatte Fachabiturient Alexander B. zwei Feuerwehrleute in Dreieich mit Pfefferspray angegriffen und verletzt. Einer der betroffenen Kameraden schilderte die Attacke gegenüber dem Feuerwehr-Magazin (veröffentlicht in FM 3/2023). Eine Richterin verurteilte den 20-jährigen Täter jetzt zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss er 2.000 Euro Schmerzensgeld an die Feuerwehrleute zahlen.  

Was war damals passiert? Feuerwehrmann Sven Bartog war in der Nacht mit dem Einsatzleitwagen in Dreieich unterwegs. Plötzlich sprang jemand vor dem Feuerwehrfahrzeug auf die Straße. Bartog vermutete eine Notlage, stoppte und ließ das Fenster auf der Beifahrerseite herunter. Dann fragte er, ob er helfen könne. Alexander B. beleidigte den Feuerwehrmann daraufhin, zog eine Flasche Pfefferspray aus der Tasche und sprühte den Inhalt in den ELW. Sven Bartog gelang es gerade noch, einen Notruf abzusetzen und ein paar Meter weiterzufahren. Dann sah er nichts mehr.

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In der März-Ausgabe 2023 schilderten Feuerwehrleute, wie sie in der Silvesternacht angegriffen wurden. Ein Täter wurde jetzt verurteilt: zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Als weitere Feuerwehrleute wenig später an der Einsatzstelle eintrafen, stand der Täter noch am Straßenrand. Dann rannte er weg. Zwei Feuerwehrleute hinterher. Eine packte ihn. Daraufhin sagte Alexander B., dass er ein Messer habe und zustechen werde, so der betroffene Kamerad im Zeugenstand. Letztlich bekam er “nur” eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Der inzwischen eingetroffenen Polizei gelang es dann, den Fachabiturienten festzunehmen.

Vor Gericht räumte der Täter die Übergriffe ein. Er könne sich aber nicht richtig erinnern, habe einen Filmriss. Der Alkoholwert zu dem Zeitpunkt hat zwischen 1,7 und 2 Promille gelegen.

Angeklagt war er jetzt wegen zweifacher Beleidigung und zweifacher Körperverletzung. Die Richterin sprach nach dem Jugendstrafrecht eine Verwarnung aus. Er muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und den beiden geschädigten Feuerwehrleuten 2.000 Euro Schmerzensgeld überweisen. Außerdem ordnete die Richterin einen Termin in einem Suchthilfezentrum und Einzelgespräche mit der Jugendhilfe an.       

Das Feuerwehr-Magazin hatte in der März-Ausgabe 2023 über sechs Übergriffsfälle aus der Silvesternacht berichtet und die betroffenen Kameraden und Kameradinnen zu Wort kommen lassen. Im Online-Shop ist die Ausgabe noch erhältlich: zum sofortigen Download oder als gedruckte Ausgabe (portofrei). >>>Einfach hier klicken<<<

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