Mit Wechsel-Modulen in verschiedenen Lagen einsetzbar

26 neue GW-L KatS für Hessen

Leinfelden-Echterdingen (BW)/Wiesbaden/Limburg (HE) – Für den Katastrophenschutz erhält das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz 26 neue Einsatzfahrzeuge. Die Gerätewagen Logistik Katastrophenschutz (GW-L KatS) basieren auf Unimog U 5023 mit flexibel einsetzbarer Fahrzeugausstattung zur Waldbrandbekämpfung oder in Hochwasserlagen. Auch als Logistik-Lkw können die hochgeländegängigen Fahrzeuge Verwendung finden.

26 GW-L KatS gehen an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Die Einsatzfahrzeuge auf Unimog U 5023 sind hochgeländegängig und mit den drei Modulen Vegetationsbrand, Evakuierung sowie Hochwasser flexibel einsetzbar. Foto: Daimler Truck AG

Mit der Beschaffung verfolge das Bundesland das Ziel, seine Kapazitäten im Bereich der Hochgeländegängigkeit und Watfähigkeit zu erweitern, so die Pressemitteilung. Den 26 hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten wird jeweils ein GW-L KatS für den landesweiten und länderübergreifenden Katastrophenschutz zugewiesen und bei kommunalen Feuerwehren stationiert.

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Durch das Vorhalten der Unimog erhoffen sich die Verantwortlichen, auf Krisensituationen wie Waldbrände, Überflutungen oder schwere Unwetter besser vorbereitet zu sein. Möglich machen dies wechselbare Module für den Einsatz bei Vegetationsbränden, Hochwasser und Evakuierungen. Die 26 Unimog verfügen über eine Bodenfreiheit von über 50 Zentimeter unter ihren Portalachsen, einen fest verbauten Ladekran hinter dem Fahrerhaus, hohe Watfähigkeit von 1,2 m, Reifendruckregelanlage, Hitzeschutzpaket und Dachluke.

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Mit Modulen flexibel einsetzbar

Die Unimogs können mit dem Modul „Vegetationsbrand“ als Tanklöschfahrzeuge mit über 2.000 Liter Löschmittel, als Evakuierungsfahrzeug zur Menschenrettung mit acht Sitzplätzen (Modul „Evakuierung“) oder mit dem passenden Modul „Hochwasser“ als Rüstwagen für Hochwassereinsätze eingesetzt werden. Mittels Kran werden die unterschiedlichen Einsatzmodule auf die Pritsche gehoben und per ISO-Containeraufnahmen gesichert, mit elektrischer und hydraulischer Energie werden diese über die fahrgestellseitig bereitgestellten Schnittstellen versorgt.

Verantwortlich für den Ausbau mit Kran, Pritsche, integrierten Modulaufnahmen, Seilwinde an der Fahrzeugfront und Stauboxen zeichnet Firma Eggers Fahrzeugbau aus Stuhr (NI). Die Kombination aus Hochgeländegängigkeit und multifunktionalem Aufbau mache, so die Pressemitteilung weiter, unterschiedliche Einsatzszenarien in schwerem Gelände möglich, wo wirksame Hilfe sonst in der Regel nur noch aus der Luft zu erwarten wäre. Ohne montiertes Modul steht die Ladefläche für den Transport von Sandsäcken oder von bis zu acht Europaletten bereit. Der Kran ermöglicht dabei das schnelle Be- und Entladen.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Warum lassen wir uns als engagierte Einsatzkräfte, trotz formal eindeutiger Trennung (Zuständigkeit, Aufsicht, Finanzierung, usw.) zwischen Zivilschutz und Katastrophenschutz, noch zu oft viel zu schnell von unseren exekutiven Stelleplaninhabern und politisch gewählten Repräsentanten vertrösten oder gar verladen.
    16 Bundesländer wollten eine alleinige Gesetzgebungsgestaltung für den Katastrophenschutz, und damit keine bundesweit überregional weitgehende Vereinheitlichung von eigentlich fachdienstspezifisch (inhaltlich) „ähnlichen“ Aufgabenstellungen.
    Die funktional-tatsächliche Umsetzung wurde gesetzlich vom Land allerdings den kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise bzw. kreisfreien Städte) zusätzlich (!) zu originär unabhängigen Feuerwehraufgaben aufs Auge gedrückt. Allerdings ohne klare (öffentlich allgemein überprüfbare) Eckpunkte, welche KatS-Herausforderungen mindestens „vor Ort“ inhaltlich bzw. einsatztaktisch abzudecken wären, bevor auf eine Nachbarschaftshilfe oder ergänzende KatS-Unterstützung durch das eigene Bundesland vertraut werden darf.
    Eine zyklische Erledigungs- bzw. Umsetzungsaufsicht gegenüber den eigenen Kommunen stand offensichtlich weitgehend nur auf dem Papier, weil ja die Beseitigung schon dabei objektiv erkannter Lücken mit zusätzlich zwingenden Steuergeldausgabepriorisierungen (Ausstattung, Ersatzbeschaffung, Vorhalteaufwendungen, Unterkünfte/Lagerhaltung, Ausbildungs- und Nachschulungen, usw.) verbunden wäre. Großflächige und gar längerfristig erforderliche Krisenbewältigungen kommen doch eh nur in der dritten Welt vor!
    Ein paar gnädig beschaffte KatS-Sonderfahrzeuge wurden von der Politik multimedial als „bedeutender“ Präventionsbeitrag zur KatS-Prävention hochgepuscht und von der rot lackierten Gefahrenabwehr dankend in den eigenen Basisbestand einsortiert. Dadurch wurde aber verschleiert, dass die Gemeindeverantwortungen (wegen parallel immer mehr gesetzlich aufgebürdeter Ausgabeverpflichtungen) die lokal eigene Gefahrenabwehr finanziell hängen ließen. KatS-Ressourcen dürfen, können und sollten zwar durch die Feuerwehren mitgenutzt werden; ersetzen aber keine eigenen Vorhaltenotwendigkeiten für gesetzliche Pflichtausgaben (Feuerschutz).
    Die dadurch inzwischen völlig verlotterte Verantwortungsdiffusion zwischen der kommunalen Ebene und den Ländern konnte sich nur deshalb ausbreiten, weil die Führungsverantwortungen in der lokalen Gefahrenabwehr oft überhaupt angedachte KatS-Szenarien (ehrliche Risikoplanungen?) eher als größere lokale Einsatzherausforderungen mit räumlich nur begrenzten Konsequenzen betrachteten (mein Feuer und meine Chance zur möglichen Selbstdarstellung!), sowie Etappenhengste und Wortakrobatiker in den kommunalen Interessenvertretungen faktisch gleichzeitig (dogmatisch) an einer so nicht finanzierten (und so finanzierbaren) föderalen Aufgabentrennung festhielten. Die fiskalische Fiktion, das kommunale Gebietskörperschaften rechtsgrundsätzlich ähnlich leistungsfähig wären (Exekutivstrukturen, Steueraufkommen, organisatorische Handlungsreserven, etc.), wird von Verbandsvertretern weiterhin (im Interesse eigner Karrierechancen) als Götze vor sich hergetragen.
    Mal ganz davon abgesehen, dass dadurch die inzwischen kommunal real existierenden Bürokratiemonster (HVB-Strukturen) kaum Veranlassung sahen, sich im Rahmen lokaler Krisenbewältigungsnotwendigkeiten auf zeitnahe Entscheidungsfindungen (stabsmäßig) vorzubereiten. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
    Vor diesem Hintergrund wurde und wird es den meisten Landesregierungen bzw. Innenminister (in der überhaupt noch interessierten Presse) viel zu leicht gemacht, von eigenständig zumindest überregional umfangreich unverzichtbaren KatS-Vorsorge- sowie fortgesetzten Aufsichtsversäumnissen im Hinblick daseinspolitischer Grundsatzentscheidungen abzulenken.
    Besonders widerlich sind weiterhin ständig wiederholte Forderungen aus den Bundesländern, dass der Bund mehr für überwiegend ehrenamtlich abgedeckte KatS-Präventionsvorsoge in den Ländern (!) auszugeben hätte. Durch klamme öffentlichen Kassen wird zukünftig spannend zu beobachten sein, wie unser Staat bzw. die Legislative eine originäre Daseinsvorsorge formal gestalten (und finanzieren) wird, welche weitgehend vom bürgerlich ehrenamtlichen KatS-Engagement lebt.
    Neben den tödlichen Opfern in der Bevölkerung kamen durch die Ahrtalflut 2021 leider auch einige Kameradinnen und Kameraden nicht mehr auch diesem Einsatz nach Hause zurück. Wobei weitere sehr viele organisierten Helfer unter hohem persönlichem Risiko viele Leben und erhebliche Sachwerte nur so retten konnten. Daher werden wir alle permanent gefordert sein, immer wieder nachhaltig und detailliert einzufordern, was der Staat bei öffentlichen Krisen (konkret durch welche föderale Ebene) leisten muss und wie er es belastbar auch (zeitnah) organisiert!
    Bisher disziplinarrechtlich ausbleibende Konsequenzen unterstreichen an anderer Stelle eine faktisch weiter zementierte Tatenlosigkeit, dass z.B. ein hauptamtlich formal eindeutig zuständiger Landrat sein persönliches Exekutivversagen bisher weiterhin durch eine hochbezahlte Pension (ohne drastische Abstriche) versüßt bekommt. Hier hackt doch eine (politischen) Krähe der anderen kein Auge aus? Denn in einem Disziplinarverfahren würde formal außerhalb eines inzwischen eingestellten Strafverfahrens feststellbar, wo bei der persönlich gesetzlich legaldefinierten KatS-Tätigkeitsvorgabe objektiv verdrängt oder gar geschlampt, bzw. bei organisatorisch persönlich auszufüllender Führung an exekutiv zentraler Stelle vertuscht oder „verduftet“ wurde!

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  2. ich empfehle jedem das Zivilschutz-und Katastrophenhilfegesetz ZSKG einmal zu studieren, hier ergibt sich die Regelung für den Zivilschutz, bzw. den Katastrophenschutz im Zivilschutz. Der Bund unterstützt hier in den Bereich Brandschutz, ABC-Schutz, Betreuung und Sanitätswesen – und durch das THW auch im den Bereichen nach THWG. Nach Maßgabe des Art. 73 GG hat der Bund die Zuständigkeit für die Verteidigung, einschließlich den Schutzes der Zivilbevölkerung, also auch den Zivilschutz. Aus Art. 70 Ergibt sich, dass die Länder das Recht zu. Gesetzgebung haben und somit alles Regeln was nicht explizit dem Bund zugeordnet ist oder anderweitigen Regelungen nach Art. 71, 72 GG unterliegt.
    Zusammenfassend: der Bund hat KEINERLEI Verantwortung für den Katastrophenschutz außerhalb des Zivilschutzes und somit ist es Ländersache. Bundesvorhaltungen dürfen jedoch auch für den Katastrophenschutz der Länder genutzt werden.

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  3. Der Bund hat keinerlei Zuständigkeit für den KatS. Unterstützung bedeutet nicht Beschaffung von Ausstattung für den KatS.

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  4. Der Bund ist allerdings dazu angehalten, nach Maßgabe des Haushalts die Länder bei ihren Aufgaben (u.a. KatS) zu unterstützen.

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  5. Bevor man derartige Kommentare abgibt, sollte man sich über die Zuständigkeiten informieren.
    Oder wollten Sie hier nur einen Beitrag zur weiteren Volksaufhetzung liefern?

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  6. Katastrophenschutz ist vorrangig Ländersache. Der Bund ist für den Zivilschutz zuständig

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  7. Der Bund hat leider aktuell die Finanzierung für die Beschaffung von Fahrzeugen,hier Katastrophenschutz massiv reduziert…..
    Unglaublich anlässlich der Hochwasserkatastrophe in Ahrweiler vor 2 Jahren…..

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