Schläge gegen den Kopf

Tätlicher Angriff gegen Feuerwehrmann

Fischweiher (HE) – Nach einem Verkehrsunfall auf der B 460 bei Fischweiher (Kreis Bergstraße) sichert am Mittwochabend die Feuerwehr Heppenheim den Einsatzort ab. Dabei attackiert ein Mann einen 28 Jahre alten Kameraden mit den Fäusten. Dieser wird verletzt und muss ärztlich behandelt werden.

Gewalt gegen Einsatzkräfte. Symbolfoto: Michael Rüffer
Ein Feuerwehrmann schickt einen Gaffer im Kreis Bergstraße (HE) von einer Unfallstelle weg. Daraufhin attackiert dieser den Kameraden und schlägt ihn gegen den Kopf. Symbolfoto: Michael Rüffer

Gegen 21 Uhr kommt ein 19-jähriger Motorradfahrer mit seiner Maschine von der Fahrbahn ab und stürzt. Er wird dabei schwer verletzt und muss vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert werden. Die Absicherung der Unfallstelle übernimmt auch ein 28 Jahre alter Kamerad der Feuerwehr Heppenheim.

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Die junge Einsatzkraft schickt einen 22-jährigen Mann, „der sich die Unfallstelle offenbar aus der Nähe betrachten wollte“, so das Polizeipräsidium Hessen in einer Pressemitteilung, von der Unfallstelle weg. Daraufhin attackiert der Mann mit mehreren Faustschlägen den Kopf des Kameraden. Dieser wird verletzt, versieht aber zunächst seinen Dienst weiter. Erst im Anschluss begibt er sich in ärztliche Behandlung.

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Das Magazin Echo, eine Regionalzeitung für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg, zitiert auf seinem Onlineauftritt den Heppenheimer Stadtbrandinspektor Christian Stadler mit den Worten: „Es geht dem Feuerwehrmann den Umständen entsprechend gut. Er wurde ärztlich untersucht und musste nicht im Krankenhaus bleiben.“ Stadler sei geschockt von diesem Angriff. Etwas in dieser Art sei bei ihnen noch nie vorgekommen. „Körperliche Gewalt ist bei uns neu. Verbale Attacken gab es schon öfter, aber in dieser Form war es das erste Mal“, so heißt es weiter. Erst vor wenigen Monaten habe es ein Deeskalationstraining zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ bei ihnen gegeben.

Die Polizei nimmt Ermittlungen auf, der Angreifer muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen verantworten.

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