Winnenden (BW) – Die Björn Steiger Stiftung erhebt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und – exemplarisch für alle Bundesländer – gegen das Land Baden-Württemberg. „In politisch turbulenten Zeiten, in denen Zusammenhalt geboten ist, ist die Verfassungsbeschwerde als Mittel zum Zweck und alternativloser Weg zu sehen, systemische Missstände im Rettungsdienst zu beseitigen“, heißt es in der Presseerklärung der Stiftung.
Für den Rettungsdienst gäbe es keine einheitlichen Standards, bringt die Björn Steiger Stiftung unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Foto: Hegemann
Die Beschwerde beinhaltet zwei Kernpunkte: Zum einen kommt nach Ansicht der Verfassungsjuristen und Rettungsdienst-Experten der Stiftung der Bund seiner Aufgabe, die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, nur unzureichend nach und stellt kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System mit bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandards zur Verfügung. Zum anderen verletze das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz vom Juli 2024 das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Baden-Württemberg steht dabei stellvertretend für alle Bundesländer, für die eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen haben könnte. Mit der Verfassungsbeschwerde will die Björn Steiger Stiftung den Missständen und Fehlentwicklungen im System des deutschen Rettungswesens entgegenwirken.
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Unter anderem führt die Stiftung nachfolgende Punkte auf, in denen das deutsche Rettungsdienst-System seinem Auftrag nicht gerecht werde:
Das deutsche Rettungssystem ist im internationalen Vergleich schlecht aufgestellt und kostet Menschenleben.
Es gibt keine einheitlichen Standards: Die Überlebenschancen der Bürgerinnen und Bürger sind ortsabhängig.
Der Bund kommt seiner grundrechtlichen Schutzpflicht und Garantenstellung nicht nach, einheitliche Regeln für die Versorgung in der Notfallrettung festzulegen.
„Uns ist es wichtig, zu betonen, dass sich die Verfassungsbeschwerde ausschließlich gegen das System richtet, in dem die dort tätigen Rettungskräfte selbst Opfer und Benachteiligte sind“, stellt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung klar. Eine Änderung des Systems würde auch zu ihrer Entlastung führen und damit der Bevölkerung zugutekommen.
Die Björn Steiger Stiftung erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg. Von links nach rechts, unten: Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Rechtsanwalt und Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Noemi-Victoria Steiger, Vorständin, Pierre-Enric Steiger, Präsident und Christof Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung. Mitte: Prof. Dr. Christoph Moench, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung, Prof. Dr. Andreas Pitz, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Life Science Recht der Technischen Hochschule Mannheim. Hinten: Dr. Torsten Gerhard, OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Béla Anda, Leiter der Kommunikation der Björn Steiger Stiftung. Foto: Björn Steiger Stiftung
Seit ihrer Gründung im Jahr 1969 setzt sich die Björn Steiger Stiftung für die Verbesserung der Notfallhilfe in Deutschland ein. Von der Einführung der Notrufnummer 112 bis zu modernen Initiativen zur Notfallversorgung treibt sie wichtige Entwicklungen voran.
Die Verfassungsbeschwerde sei ein vorläufiger Höhepunkt der Bemühungen, Missstände im Rettungswesen aufzuzeigen und konkrete Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Bereits 2019 hatte die Stiftung in einem Forderungspapier an die Politik entsprechende Lösungsansätze zur Neustrukturierung aufgezeigt.
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