Neue Norm: Feuerwehrboote

Berlin – Der Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) hat im April die neue Norm DIN 14961 “Boote für die Feuerwehr” herausgegeben. Diese Norm gilt für Boote für die Feuerwehr mit einer maximalen Rumpflänge von 8 m, die nach der Entwurfskategorie D und C der EU- Richtlinie 94/25/EG (einschließlich der Änderungen) über Sportboote eingesetzt werden. Sie werden von der Feuerwehr bei der Durchführung von Rettungseinsätzen und technischen Hilfeleistungen und – bei entsprechender Ausrüstung – für den Löscheinsatz benutzt.

Die Norm "Boote für die Feuerwehr" DIN 14961 ist vom FNFW neu herausgegeben worden. Foto: Michael Rüffer
Die Norm “Boote für die Feuerwehr” DIN 14961 ist vom FNFW neu herausgegeben worden. Foto: Michael Rüffer

Um Boote der Feuerwehr sicher und erfolgreich einsetzen zu können, enthält die Norm die hierfür notwendigen Festlegungen an Maße, Masse, Bezeichnung, Anforderungen an die Konstruktion, die sicherheitsgerechte Ausführung aufblasbarer und halbstarrer Boote sowie Festkörperboote, die Trittsicherheit, den Werkstoff, die Einsatztemperaturen, die Schwimmfähigkeit, Kentersicherheit, an Verladehilfen, Schleppvorrichtungen, den Steuerstand, die elektrische Anlage sowie die Kraftstoffanlage, den Scheuerschutz, Lagerung, Transport, Farbgebung und Kennzeichnung, Typenschild, graphische Symbole und Bedienungsanleitung, die Bestätigung beziehungsweise Abnahmeprüfung und die bootstechnische Ausrüstung sowie feuerwehrtechnische Beladung. Darüber hinaus sind zusätzliche Anforderungen an Rettungsboote RTB und Mehrzweckboote MZB enthalten.

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Gegenüber den Vorgängerausgaben DIN 14961:2001-03 und DIN 14961/A1:2004-01 wurden folgende signifikanten Änderungen vorgenommen:

  • Anwendungsbereich auf Boote mit maximaler Rumpflänge von 8 m begrenzt;
  • untere Einsatztemperatur auf -15 °C geändert;
  • Maße und Masse vollständig überarbeitet;
  • Anforderungen an sichere Sitzmöglichkeiten bei allen erreichbaren Geschwindigkeiten aufgenommen;
  • Anforderung aufgenommen, dass für Boote mit Motorantrieb ein Sicherheits-Schnell-Stopp vorzusehen ist;
  • Mindestmasse zum Erhalt der Formbeständigkeit auf 110 kg erhöht;
  • festgelegter Betriebsüberdruck in bar ist an jedem Füllventil anzugeben;
  • beim RTB in Schlauchbootausführung umlaufende Halteleine zur Sicherung der Besatzung von innen und außen greifbar aufgenommen;
  • Anforderungen zu Schleppvorrichtungen und zum Fieren aufgenommen;
  • Anforderungen an die elektrische Anlage und die Kraftstoffanlage überarbeitet;
  • Farbgebung und Kennzeichnung leicht modifiziert und nicht nur auf die Feuerwehr bezogen;
  • zusätzliche Anforderungen an Rettungsboote RTB und Mehrzweckboote MZB vollständig überarbeitet;
  • bei der bootstechnischen Ausrüstung ein Rettungsbrett mit mindestens drei Spanngurten zur Fixierung von Patienten als Wunschbeladung aufgenommen.

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