Hannover (NI) – Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ist dabei, die Regelung für die Truppmannausbildung Teil II zu ändern. Geplant ist der Verzicht der Prüfung im zweiten Teil der Feuerwehrgrundausbildung für ehrenamtliche Einsatzkräfte, die während ihrer Jugendfeuerwehrzeit erfolgreich die Leistungsspange erworben haben.
Der demografische Wandel ist in aller Munde. Den Feuerwehren fehlt es an jungen Nachwuchskräften und aus den Wehren wird Kritik an den Ausbildungsrichtlinien geübt. Zu hoch sei der Aufwand für die Grundausbildung der freiwilligen Feuerwehrleute, die in der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2 Truppmannausbildung genannt wird.
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In Niedersachsen können 16-Jährige in die Einsatzabteilung eintreten, beziehungsweise von der Jugendfeuerwehr überwechseln. Die FwDV 2 “Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren” sieht für die jungen Kameraden eine zweigeteilte Trupmannausbildung, jeweils beide Teile mit Prüfung, vor. Hier will das Land Niedersachsen nun eine Änderung vornehmen. Jugendfeuerwehrleute die nach mindestens einjähriger Dienstzeit die Leistungsspange nach den Richtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgreich abgelegt haben, sollen später von der Prüfung in der Truppmannausbildung Teil II befreit werden. Das Innenministerium folgt mit diesem Vorstoß einer Anregung der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr.