Unterschleißheim (BY) – Der Landesfeuerwehrverband Bayern konnte in Gesprächen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehrerreichen, dass ein Löschgruppenfahrzeug (LF) 20, das nach Norm mit einer maximalen Löschmittelmenge von 2.000 Litern ausgestattet sein darf, nunmehr auch mit einer maximalen Löschwassermenge von 2.500 Liter beschafft und gefördert werden kann.
Damit kann ein LF 20 auch als Nachfolgefahrzeug für ein Tanklöschfahrzeug (TLF) 16/25, das nicht mehr genormt ist und auch nicht mehr gefördert wird, beschafft werden. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hatte vor zwei Jahren schon eine zulässige Gesamtmasse von 15.000 Kilogramm (nach Norm nur 14.500 Kilogramm) ermöglicht, um den technischen Anforderungen (zum Beispiel einer größeren und schwereren Abgasanlage) gerecht zu werden. Nunmehr ist es auch möglich, eine Löschwassermenge von 2.500 Liter im Fahrzeug mitzuführen, wenn die zulässige Gesamtmasse von maximal 15.000 Kilogramm eingehalten wird. (Quelle: LFV Bayern e.V.)