Baden-Württemberg: weg vom “Einheits-Feuerwehrmitglied”
Stuttgart (BW) – Umfangreiche Änderungen am Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg sollen zu Verbesserungen im Feuerwehrwesen führen und eine bessere Vereinbarkeit von ehrenamtlicher Tätigkeit, Beruf und Familie ermöglichen.
Ein Augenmerk liegt deshalb darauf, den Feuerwehrdienst arbeitsteiliger zu gestalten. Feuerwehrleute sollen künftig nur in einzelnen Bereichen ausgebildet werden können und auch nur in diesen zum Einsatz kommen. Somit wäre der Dienst weniger zeitintensiv.
Darüber hinaus wird in den Änderungen deutlicher gemacht, welche Ansprüche die Gemeinden auf Kostenersatz gegenüber den Verursachern von Fehlalarmen haben. Klargestellt wird auch, dass Angehörige im Katastrophenschutz prinzipiell die gleichen Ansprüche auf den Ersatz von Verdienstausfall gegenüber den Gemeinden haben wie die Feuerwehrkräfte.
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