Wiesbaden – Nach einem neuen Erlass dürfen Kreisbrandmeister (KBM) in Hessen künftig mit Blaulicht und Martinhorn an ihren Privat-Pkw zum Einsatz fahren. Das gab das Hessische Innenministerium bekannt.
Die neue Regelung gilt ausschließlich für KBM, die im Brandschutz mit einsatzleitender Funktion tätig sind. Zusätzlich zu den Sondersignalen soll an der Vorder- und Rückseite der Pkw ein erklärendes Magnetschild angebracht werden.
„Wir machen mit dieser Entscheidung den Weg für rasche Hilfe durch diese Führungskräfte in Hessen frei. Sie müssen schnellstmöglich an den Einsatzort gelangen, um ihre wichtige Arbeit machen zu können“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth.