Aufwandsentschädigung fürs Ehrenamt – Problematisch bei Hartz-IV

Neuruppin (BB) –  Eigentlich wollten die Stadtverordneten aus Neuruppin (Kreis Ostprignitz-Ruppin)  die Anerkennung für das Ehrenamt weiter ausbauen. Ende 2015 wurde beschlossen, dass ab 2017 die Entschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrleute angehoben werden soll, schreibt die „Märkische Allgemeine“. Gleichzeitig verabschiedeten die Verantwortlichen, dass die Aufwandsentschädigung künftig alle drei Monate ausgezahlt wird. Dadurch sollte der Verwaltungsaufwand verringert werden. Für ehrenamtliche Feuerwehrleute, die arbeitslos und auf Zuschüsse wie beispielsweise Hartz-IV angewiesen sind, ist das keine erfreuliche Nachricht. Ihnen würde die Aufwandsentschädigung als Einnahmen auf den Hartz-IV Satz angerechnet, wenn der Freibetrag überschritten wird. Sollte die Auszahlung alle drei Monate erfolgen, ist dies sehr wahrscheinlich. Aus der Verwaltung heißt es, dass die Aufwandsentschädigung auch monatlich ausgezahlt werden kann, wenn dies von Einzelnen so gewünscht wird.

Artikel: “Neuruppin: Ehrenamt kann teuer werden” (27. Januar 2016, Märkische Allgemeine)

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Das Ehrenamt kann teur werden. Symbolfoto: Preuschoff

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