Bad Homburg (HE) – In Hessen gibt es eine neue Sonderregelung für Seniorinnen und Senioren in der Feuerwehr. Sie sieht vor, dass Feuerwehrangehörige, die altersbedingt nicht mehr am Einsatzdienst teilnehmen dürfen oder aus anderen Gründen nicht mehr können, weiterhin der Feuerwehr für andere Tätigkeiten zur Verfügung stehen können. Sie gilt nicht für Aufgaben des Einsatzdienstes! Werner Koch, Staatssekretär im Hessischen Innenministerium, stellte die neue Sonderregelung heute im Feuerwehrhaus Bad Homburg vor.
„Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen und der Unfallkasse Hessen diese Sonderregelung gefunden haben. Dabei kommt es uns darauf an, dass die Feuerwehrangehörigen bei den beschriebenen Tätigkeiten ohne Einschränkungen gesetzlich unfallversichert sind und ihnen später keine Nachteile entstehen. Deshalb geht mein besonderer Dank an die Unfallkasse Hessen, die diesen Unfallversicherungsschutz übernimmt“, erklärte Koch vor Medienvertretern.
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„Selbstverständlich stellen wir für die Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen dieser Sonderregelung auch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz inklusive unserer Mehrleistungen für Feuerwehrangehörige sicher“, ergänzte der Geschäftsführer der Unfallkasse Hessen, Bernd Fuhrländer.
„Sei es bei der Brandschutzerziehung, der Gerätewartung oder der Ausbildung: Auch nach dem Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung sind die langjährig gesammelten Erfahrungen und das große Wissen der Feuerwehrfrauen und -männer gefragt. Sie können und sollen weiterhin die Feuerwehr bereichern. Dafür haben wir die Sonderregelung in Hessen geschaffen“, sagte der Innenstaatssekretär.
Diese Aufgaben und Tätigkeiten können die Feuerwehrangehörigen der Ehren- und Altersabteilung auf eigenen Antrag freiwillig und ehrenamtlich übernehmen. „Sie sind fachlich noch am ‚Puls der Zeit‘ und haben gleichzeitig den notwendigen zeitlichen Freiraum“, so Koch. Die Wahrnehmung der Aufgaben und Tätigkeiten erfolgt mit Genehmigung des Magistrats oder des Gemeindevorstandes in Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr.
Vorgestellt wurde auch der neue Flyer „Vielfältig aktiv – Senioren in der Feuerwehr“. Darin wird die Sonderreglung zusammengefasst und es werden alle wichtigen Hinweise, Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibungen sowie der Unfallversicherungsschutz aufgeführt.
Folgende Aufgabenschwerpunkte sind vorstellbar:
Mithilfe bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung.
Unterstützung bei der Gerätewartung sowie der Fahrzeug-, Geräte- und Gebäudepflege.
Einbindung in die Verwaltungsarbeit.
Übernahme von Ausbildungs- und Betreuungspatenschaften innerhalb der Feuerwehr.
Mitwirkung bei der Ausbildung.
Unterstützung bei den Feuerwehrleistungsübungen.
Mitwirkung bei der feuerwehrspezifischen Nachmittagsbetreuung in Schulen.
Die Sonderregelung gilt für Feuerwehrangehörige, die sich in der Ehren- und Altersabteilung ihrer Feuerwehr befinden, und altersbegrenzt ab der Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. nach Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung bis längstens zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Aufgaben des Einsatzdienstes.
Hallo
Es war doch mal die Rede davon das Alter auf 67Jahre im aktiven Dienst
zu erhöhen.
Wie ist da der Stand der Dinge? Für eine Info währe ich Ihnen sehr dankbar.
Mit Kammeradschaftlichem Gruß K. Teutsch
Hallo
Es war doch mal die Rede davon das Alter auf 67Jahre im aktiven Dienst
zu erhöhen.
Wie ist da der Stand der Dinge? Für eine Info währe ich Ihnen sehr dankbar.
Mit Kammeradschaftlichem Gruß K. Teutsch