Anfahrt zum Feuerwehrhaus: Geblitzter Feuerwehrmann muss zahlen
Offenburg (BW) – Auf der Anfahrt zum Gerätehaus während eines Brandeinsatzes wurde ein freiwilliger Feuerwehrmann aus Offenburg (Ortenaukreis) im Mai 2015 geblitzt. Anstelle der vorgesehenen 50 fuhr er 89 Stundenkilometer. Dafür sollte er zwei Punkte bekommen und 80 Euro zahlen. Der 31-jährige Feuerwehrmann zog dagegen vor Gericht. Wie „baden online“ berichtet, ließ die zuständige Richterin die Anzeige nicht fallen. Sie reduzierte die Strafe jedoch um einen Punkt. In der Verhandlung wies der Anwalt der Einsatzkraft darauf hin, dass auf der geraden Strecke keine Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer vorlag. Sein Mandant habe darüber hinaus auch privat bisher keine Verkehrsverstöße begangen. Vor allem sei der Feuerwehrmann seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, sich im Einsatzfall unverzüglich zum Feuerwehrhaus zu begeben. Die Richterin folgte der Argumentation nur bedingt.
Hier geht’s zum Orginalbeitrag: “Keine Milde für geblitzten Feuerwehrmann” (10. Mai 2016, baden online)
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