Bremervörde (NI) – Rundherum zufrieden ist die FF Bremervörde (Kreis Rotenburg-Wümme) mit ihrem Erstangriffsfahrzeug, einem TLF 3000 von Rosenbauer. Beim Fahrgestell handelt es sich um einen MAN TGM 18.340 4×4 BB. „Das TLF ist unser Erstangriffsfahrzeug bei Brandeinsätzen, daher ist nicht nur die Ausrüstung vorrangig der Brandbekämpfung gewidmet, das Fahrzeug verfügt auch über eine Gruppenkabine“, erklärt Pressesprecher Frank Bartmann. „Wir haben das Fahrzeug genau nach unseren Anforderungen konzipiert. In unserem Ausrückebereich gibt es unter anderem Betriebe der Lebensmittelindustrie, der Kunststofffolienproduktion sowie einen Recyclingbetrieb.“
Neben einem Löschwassertank mit 4.000 Liter Inhalt und einem Schaummitteltank mit 500 Liter Schaummittel samt Digimatic-Druckzumischanlage verfügt das TLF auch über eine ND-Schnellangriffshaspel mit 30 Meter formstabilem Schlauch. Anstelle eines Sitzplatzes für den Melder sind in der Gruppenkabine unter anderem eine Wärmebildkamera und weitere Kleingerätschaften verstaut. Auf dem Dach ist ein kombinierter Schaum-Wasser-Werfer RM 24 M verlastet, der neben 2.400 Liter Löschwasser pro Minute auch Schaum ausstoßen kann. Die Wurfweiten betragen 80 Meter bei Wasser sowie 50 Meter bei Schaum. Das Fahrzeug verfügt zudem über eine Pump & Roll-Funktion.
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Am Heck befindet sich der pneumatisch ausfahrbare Lichtmast mit sechs LED-Scheinwerfern, der Betrieb erfolgt über die Fahrzeugbatterie. Bei der Feuerlöschkreiselpumpe handelt es sich um eine FPN 10-3000. Im Geräteraum 2 lagern vier mobile Wagenheber. „Damit können wir schnell Fahrzeuge aus dem Weg befördern, die Zufahrten oder Zuwegungen zu Hydranten versperren“, betont Frank Bartmann. Am Heck ist ein LED-Feld verbaut, auf dem der nachfolgende Verkehr mit gelber Leuchtschrift gewarnt wird. Das neue TLF 3000 ersetzt ein 31 Jahre altes Vorgängerfahrzeug, dieses wurde über ein Auktionshaus nach Gummersbach (NW) verkauft.
Kann mir jemand sagen welche Rechtsvorschrift den Einsatz der Leuchtschrift regelt? Wir möchten auch gerne LED-Schrift einsetzen.
Paragraph 52 StVZO regelt den Einsatz nur bei Polizei und BAG.