Feuerwehrmann geblitzt: Rechtsbeschwerde abgelehnt

Offenburg (BW) – Es bleibt dabei: ein im Ortenaukreis auf dem Weg zum Einsatz geblitzter Feuerwehrmann muss eine Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Datei. Das berichtet “Baden online”. Der Kamerad war im Frühjahr 2015 mit einem Privat-Pkw mit 89 km/h statt der erlaubten 50 km/h nach einer Alarmierung auf dem Weg zum Feuerwehrhaus und dabei von einer Geschwindigkeitsmessung erfasst worden. Gegen den anschließend verhängten Bußgeldbescheid ging der Mann vor Gericht, was letztlich dazu führte, dass er nur einen, statt wie vorgesehen zwei Punkte erhielt – aber dennoch 80 Euro Geldbuße zahlen sollte. Gegen dieses Urteil stellte der Feuerwehrmann wiederum einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte diesen jetzt als unbegründet ab, es sei bereits obergerichtlich festgestellt worden, dass eine Überschreitung der Geschwindigkeit im Privat-Pkw allenfalls maßvoll erfolgen dürfe.  Das Urteil gilt damit nun als rechtskräftig.

Hier geht´s zum Originalbeitrag: “Geblitzter Feuerwehrmann: Oberlandesgericht lehnt Beschwerde ab” (Baden online, 7. September 2016)

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