Auf ein unfallfreies Silvester

Feuerwehr Bremerhaven warnt vor illegalen Böllern

Bremerhaven (HB) – Die Feuerwehr Bremerhaven hat ein selbst produziertes Präventionsvideo zu den Gefahren illegaler Feuerwerkskörper veröffentlicht. Darin ist erklärt, was diese Böller so gefährlich macht.

Sivester Feuerwehr Bremerhaven
Nicht zugelassener Feuerwerkskörper auf Handattrappe durch Fernzünder gezündet. Foto: Magistrat Bremerhaven

Zusammen mit der Fachgruppe Sprengen des Technischen Hilfswerks (THW) Cuxhaven und der Polizei Bremerhaven hat die Feuerwehr Bremerhaven illegale Böller auf Handattrappen gezündet. Die verheerenden Folgen sind in dem Präventionsvideo zu sehen und verdeutlichen die Gefahren eindrucksvoll.

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Das Präventionsvideo findet Ihr der Homepage der Feuerwehr Bremerhaven oder auf dem YouTube-Kanal der Stadt Bremerhaven. 13 grundsätzlich Sicherheitstipps für Silvester findet Ihr weiter unten im Bericht.

 

Immer wieder sind die Hinweise zu Silvester, wie mit Feuerwerkskörpern umzugehen ist, dringend notwendig. Hier geben wir Euch 13 wichtige Sicherheitshinweise.

Vorsicht beim Entzünden von Feuerwerkskörpern. Symbolfoto: Tieste / Feuerwehr-Magazin

Tipps zum Umgang mit Raketen, Böllern & Co.

1. Beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen Feuerwerkskörper achten, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:

KAT. F1: Kleinstfeuerwerk, ab 12 Jahren (z.B. Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Wunderkerzen)
KAT. F2: Kleinfeuerwerk, ab 18 Jahren (z.B. Raketen und Pyrotechnik)
KAT. F3: Mittelfeuerwerk (nur für ausgebildete Pyrotechniker)
KAT. F4: Großfeuerwerk (nur für ausgebildete Pyrotechniker)

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

2. Zu welchen Uhrzeiten Feuerwerkskörper der Kategorie F2 zu Silvester abgebrannt werden dürfen, ist von Städten und Gemeinden unterschiedlich festgelegt und geregelt. Daher empfehlen wir: Informiert Euch in Eurem Wohnort im Voraus über die genauen Böllerzeiten.

3. Ihr müsst die Gebrauchsanweisungen der verschiedenen Feuerwerkskörper durchlesen. Auch bei Feuerwerksartikeln der Kategorie 1 (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

4. Schließt in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Eurer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen und so weiter gilt das Gleiche.

5. Um Euren Balkon vor einem Brand durch Böller zu schützen, solltet Ihr Gegenstände aus leicht entzündlichem Material wie zum Beispiel Gartenmöbel aus Stroh oder den vertrockneten Weihnachtsbaum in der Silvesternacht ins Haus bringen.

6. Die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern darf nur im Freien abgebrannt werden. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen und so weiter ist eine häufige Brandursache.

7. Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit “langem Arm” anzünden. Danach 3 bis 5 Meter Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.

8. Raketen nie aus der Hand starten, sondern aus auf dem Boden stehenden, standfesten “Abschußrampen”. Auch leere Flaschen sollten gesichert werden. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!

9. Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Kategorie nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.

10. In der Nähe von Anlagen oder Gebäuden, die besonders brandempfindlich sind (Reet- oder Strohdachhäuser), dürft Ihr Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen der Kategorie 2 ist ein Abstand von mindestens 200 Metern, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, ein Abstand von mindestens 50 Metern einzuhalten.

11. Niemals Feuerwerkskörper selbst basteln. Die im Handel erhältlichen Artikel nicht verändern! Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren.

12. Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen, verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.

13. Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit Lunten ist extrem gefährlich!

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