Trebur (HE) – Es klingt unglaublich: Die Feuerwehr Trebur (Kreis Groß-Gerau) bekommt überraschend eine Erbschaft zugesprochen. Als die Gemeinde davon erfährt, fordert sie diese für sich ein. Die Begründung: Die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung und ist damit Teil der Gemeinde. Der Rechtsstreit zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Gemeinde geht geht mittlerweile in die dritte Runde. Wie das Rüsselsheimer Echo berichtet, ist der Gesamtwert des Erbes nicht bekannt, jedoch gehört ein Haus mit Grundstück dazu. Eine verstorbene Treburerin hatte in ihrem Testament die Feuerwehr als einen von drei Erben benannt. Dabei käme den Kameraden der Wehr das Vermögen der Dame gerade recht, schließlich hat das Feuerwehrhaus der Wehr keinen gesonderten Umkleidebereich sowie keine separate Dusche für die derzeit neun Feuerwehrfrauen. Trotzdem erhebt die Gemeinde Anspruch auf das Erbe und hat den Förderverein der Wehr verklagt. Als ein Schlag ins Gesicht bezeichneten die Kameraden allein diese Aktion der Gemeinde. Beim ersten Prozess vor dem Amtsgericht Groß-Gerau urteilte der Richter zugunsten der Feuerwehr. Die Gemeinde legte Revision ein und verlor auch in zweiter Instanz. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt soll jetzt endlich Klarheit bringen. Derweil ärgert sich die Feuerwehr über Anwaltskosten, die man besser in die Anschaffung von neuen Rettungsgerät hätte investieren können.