Halle/Saale (ST) – Ein Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr Halle erklärt schriftlich seinen sofortigen Austritt aus der Wehr. 4 Tage später zieht er den Antrag zurück. Doch die Wehr erkennt dies nicht an und betrachtet ihn als ausgetreten. Der Fall landet vor dem Verwaltungsgericht.
Großer Rechtsstreit bei der Freiwilligen Feuerwehr Halle: Ein 24-jähriger Feuerwehrmann hatte nach einem Streit in der Wehr seinen sofortigen Rücktritt aus der Einsatzabteilung erklärt. Keine vier Tage später zieht er jedoch seinen Austritts-Antrag zurück. Von nun an ist er also wieder Feuerwehrmann? Von wegen: Direkt am Folgetag stellte der Wehrausschuss klar, dass der Dienst des Kameraden unmittelbar mit seinem Antrag beendet worden ist. Der Feuerwehrmann sieht sich hingegen im Recht und pocht auf seine 14-tägige Widerrufsfrist der Austrittserklärung.
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Im Streitfall hat nun das Verwaltungsgericht der Stadt geurteilt – zugunsten des 24-jährigen Klägers. Die Begründung: Nicht durch die Erklärung des Austritts hat er die Wehr verlassen, sondern erst nach dem Entscheiden des Wehrausschusses. Im Fall des Kameraden habe dieser seinen Antrag noch rechtzeitig vor der entsprechenden Tagung zurückgezogen. Im Klartext: Dem Wehrausschuss lag während seiner Zusammenkunft kein Austrittsantrag des Kameraden vor. Der 24-jährige bleibe demnach Mitglied der freiwilligen Feuerwehr.