Brandenburg/Havel (BB) – Es war ein schrecklicher Unfall: Am 5. September 2017 sind zwei Feuerwehrleute während eines Einsatzes auf der Autobahn 2 bei Kloster Lehnin ums Leben gekommen.
Ein Lkw-Fahrer ist nun am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung der beiden Feuerwehrmänner zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Sein dreistes und unverschämtes Verhalten habe sich strafverschärfend ausgewirkt, sagte die Richterin laut “Märkischer Allgemeiner Zeitung”.
Anzeige
Müdigkeit war nach Ansicht der Richterin Grund für den verheerenden Unfall. Demnach hätte der 56-jährige Lkw-Fahrer mit einer Pause auf die klaren Anzeichen reagieren müssen. Dieser hatte im Vorfeld sogar angegeben, möglicherweise eingeschlafen zu sein, so der Bericht der “Welt”. Alkohol sei hingegen nicht im Spiel gewesen.
Wie es dort weiter hieß, blieben die Richter des Amtsgerichts Brandenburg/Havel in ihrem Strafmaß trotzdem unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Haftstrafe von 3 Jahren und 7 Monaten gefordert. Verurteilt wurde der Lkw-Fahrer zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft ohne Bewährung wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein.
Angehörige der beiden getöteten Feuerwehrmänner traten im Prozess als Nebenkläger auf. Außerdem waren Kollegen und Kameraden der Berufsfeuerwehr Potsdam und der Freiwilligen Feuerwehr Kloster Lehnin im Gerichtssaal anwesend.
Ohne Führerschein zur Gerichtsverhandlung
Obwohl dem Lkw-Fahrer der Führerschein entzogen worden war, habe er am zweiten Prozesstag am Steuer gesessen, um zur Verhandlung zu fahren.
Weiter heißt es in einem Bericht der “MAZ“, Richterin Susanne Götsche habe dies bei der Urteilsverkündung “dreist und unverschämt” genannt. Es habe sich strafverschärfend ausgewirkt.
Wie es zu dem Unglück kam
Großeinsatz auf der Autobahn 2 bei Kloster Lehnin (Kreis Potsdam-Mittelmark) in Richtung Berlin. Gegen 2.15 Uhr war ein Kleintransporter in Höhe der Abfahrt Brandenburg auf einen Lkw aufgefahren. Den schwer verletzten Transporterfahrer musste die Feuerwehr aus dem Wrack befreien. Dazu sperrten die Einsatzkräfte zwei der drei Fahrspuren.
Während des Einsatzes raste dann ein Sattelzug nahezu ungebremst in die gesicherte Unfallstelle. Der Lkw touchierte zuerst einen Polizeiwagen, dann rammte er ein Feuerwehrfahrzeug. Der Aufprall war so heftig, dass das Feuerwehrfahrzeug umstürzte und zur Seite geschleudert wurde. Dabei begrub es zwei Feuerwehrleute unter sich. Die beiden Kameraden starben noch am Unfallort.
Notfallseelsorger kümmerten sich um die unter Schock stehenden Einsatzkräfte. Die beiden Polizisten, die in dem gerammten Polizeiwagen saßen, hatten großes Glück. Sie blieben unverletzt. Die beiden Kräfte waren gerade dabei gewesen, den ersten Unfall zu protokollieren. Zwei weitere Feuerwehrleute wurden ebenfalls verletzt.
Familienväter und hoch geschätzte Kollegen
Bei den tödlich verunglückten Einsatzkräften handelt es sich um einen 23 und einen 38 Jahre alten Kameraden aus Kloster Lehnin, beide Familienväter. Einer von ihnen ist Kloster Lehnins Gemeindewehrführer Sebastian K.. Mit ihm verliert auch die Potsdamer Berufsfeuerwehr einen hoch geschätzten Kollegen.
Diesen eindrücklichen Facebook-Post veröffentlichte die Feuerwehr Lehnin am Morgen des ersten Jahrestages.
Brandenburg will Hilfe für Hinterbliebene verbessern
Weil nach dem Unfall unterschiedliche Beträge an die Hinterbliebenen der Opfer gezahlt wurden, kam es zu einer heftigen Debatte. Doch die Brandenburger Landesregierung beschloss “unbürokratische Soforthilfen für im Einsatz tödlich verunglückte Retter”. Bis zu 60.000 Euro sollen laut einer Pressemitteilung des Brandenburger Innenministeriums an Hinterbliebene gezahlt werden können. Unabhängig davon, ob die Kräfte verbeamtet, angestellt oder ehrenamtlich im Einsatz sind.
Grundsätzlich sollen die Hinterbliebenen der Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie aller Personen, die mit Zustimmung der Einsatzleitung Hilfe leisten oder zur Hilfeleistung verpflichtet wurden, die Soforthilfe bekommen. So sind nicht nur Feuerwehrleute, sondern beispielsweise auch Spontanhelfer, wie sie beim Deichschutz eingesetzt werden können, durch die neue Regelung besser abgesichert.
“Unser Ziel war es, bestehende Ungerechtigkeiten bei der Hinterbliebenenversorgung auszugleichen. Unsere neue Soforthilfe bezieht daher die gesamte Blaulichtfamilie mit ein, und sie gilt nicht nur für Eheleute, sondern auch für Lebenspartner, Großeltern, eheliche und uneheliche Kinder und Enkel”, sagte Innenminister Karl-Heinz Schröter.