Leitstelle und Gemeinde streiten um Reanimations-Einsätze

Bayern: muss die Feuerwehr zur Reanimation ausrücken?

Augsburg (BY) – In der Gemeinde Kutzenhausen (Kreis Augsburg) gibt es Streit um die Zuständigkeit bei Reanimations-Einsätzen. Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, habe der dortige Gemeinderat als Dienstherr beschlossen, Feuerwehren von diesen psychisch belastenden Einsätzen zu entbinden. Dabei berufe sich der Rat auf ein Papier vom bayerischen Innenministerium. Darin hieße es, dass jede Feuerwehr selbst darüber entscheiden könne, ob sie zu einer Wiederbelebung ausrückt.

Medienberichten zufolge soll das bayerische Innenministerium den Feuerwehren überlassen haben, ob sie zu Reanimations-Einsätzen ausrückt. Symbolfoto: M. Brändli

Laut dem Zeitungsbericht setze die Integrierte Leitstelle Augsburg diese Weisung aber nicht um. Dort werde befürchtet, dass Disponenten auf unterlassene Hilfeleistung verklagt werden, wenn sie im Falle einer Reanimation eine ortsnahe Feuerwehr – bei entsprechendem Zeitvorteil gegenüber dem Rettungsdienst – nicht alarmieren. Diese Auffassung teile auch ein Oberstaatsanwalt. Die Ortsfeuerwehren wollen offenbar indes doch zu Reanimationen ausrücken, wenn sie eine entsprechende Schulung erhalten, heißt es in einem weiteren Bericht der Augsburger Allgemeinen.

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Hier geht’s zum Originalbeitrag: „Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig?“ (Augsburger Allgemeine, 04. August 2018)

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