Einsatzbericht Feuerwehr-Magazin 10/2019

Kleber auf Autobahn: Privater Bergungszug unterstützt Feuerwehr

Höchstadt (BY) – Auf der A 3 bei Höchstadt (Kreis Erlangen-Höchstadt) fährt ein Sattelzug auf einen anderen auf. Das Fahrerhaus schiebt sich in den vorderen Auflieger und zerquetscht mehrere IBC-Behälter. Tausende Liter Klebstoff laufen aus. Die Einsatzkräfte müssen den Fahrer retten und parallel die Ausbreitung der Flüssigkeit in die Umwelt verhindern. Dabei werden sie von einer Abschleppfirma unterstützt. Mehr erfahrt Ihr im Feuerwehr-Magazin 10/2019.

Einsatzbericht
Das Unternehmen Bauereiß war unter anderem mit einem Werkstattwagen (von links), einem WLF mit AB-Rüst, einem AWU, einem Kranwagen 40 und einem ELW (Vordergrund) im Einsatz. Foto: Maximilian Kunkel

Private Abschleppunternehmen stellen im Freistaat Bayern flächendeckend so genannte Lkw-Bergezüge in einer 24-Stunden Einsatzbereitschaft. Sie dienen dazu, sämtliche Bergungsmaßnahmen durchzuführen, nachdem die Feuerwehren die Brandbekämpfung oder Technischen Rettung abgeschlossen haben. Diese Firmen sind Vertragspartner des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

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Dabei gilt es, sowohl personell als auch technisch strenge Anforderungen zu erfüllen. Beispielsweise ist vorgeschrieben, dass ausreichend Fachkräfte aus den Bereichen Kfz-Mechaniker, -Mechatroniker, -Schlosser sowie mit der Qualifikation Bergungs- und Abschleppfachkraft zur Verfügung stehen. Außerdem müssen rund um die Uhr Kräfte mit den Zusatzqualifikationen für den Schwerverkehr und als Bergungsleiter einsatzbereit sein. Da es sich bei diesen Arbeiten in der Regel um so genannte Polizeiaufträge handelt, wird das Personal einer regelmäßigen polizeilichen Überprüfung unterzogen.

In der Abschlepprichtlinie Bayern (ARB) ist gefordert, dass sämtliche Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt werden müssen. Gleichzeitig ist auch eine Reaktionszeit von maximal 30 Minuten ab Anforderung festgelegt, bis die Kräfte an der Unfallstelle sein müssen. Daher werden nur Dienstleister zugelassen, deren Betriebssitz maximal 5 Kilometer von einer Autobahnauffahrt entfernt liegt.

Bei der Schwerverkehrsbergung müssen mindestens ein Pannenhilfsfahrzeug (Werkstattwagen), ein Abschleppwagen für rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 Tonnen (Lkw-Bergefahrzeug) und ein Kranwagen mit einer Mindesthubkraft von 40 Tonnen und 360 Grad Schwenkbereich (KW 40) vorgehalten werden. In der Praxis setzen viele Betriebe – wie die Firma Bauereiß – zusätzlich auf einen Rüstwagen (RW) oder Abrollbehälter Rüst (AB-Rüst). Zur besseren Kommunikation nutzt Bauereiß außerdem einen Einsatzleitwagen (ELW) 1. Hierbei handelt es sich um ein ehemaliges Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) der Berufsfeuerwehr Düsseldorf.

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