Freiburg (BW) – Das Amtsgericht in Freiburg verhängte in der letzten Woche gegen einen 36 Jahre alten Mann aus Somalia eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Es ging damit sogar über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus und folgte dem geforderten Strafmaß der Nebenklage.
“Ein Stich in den Bauch ist eine Tat mit Tötungsvorsatz, das weiß man in jedem Land der Welt”, so der Richter. Wenn jemand einem Menschen eine 26,5 Zentimeter lange Klinge in den Bauch ramme, dann seien ihm die Folgen dieser Tat für den anderen egal. Im Mai 2019 hatte der Verurteilte auf dem Schlossgrabenhock in Ehrenkirchen-Kirchhofen zwei 31 und 58 Jahre alte Feuerwehrleute niedergestochen. Der Jüngere war lebensgefährlich, der Ältere schwer verletzt worden. Beide sind immer noch in seelsorgerischer Behandlung. Neben der Haftstrafe willigte der Verurteilte ein, an beide Opfer ein Schmerzensgeld von zusammen 13.000 Euro zu zahlen.