Fernwald (HE) – Zwei Feuerwehrmänner der Freiwilligen Feuerwehr Fernwald (Kreis Gießen) sind nach öffentlicher Kritik an ihrem Gemeindebrandinspektor von der Wehr ausgeschlossen worden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hob den Ausschluss nun auf.
Wie es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs heißt, habe es 2016 Differenzen über die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) gegeben. Im Kern ging es wohl um eine vermeintliche Benachteiligung der Wehr bei Einsätzen auf der Bundesstraße 457. Der “Gießener Anzeiger” berichtet, Einsatzkräfte der FF im Fernwalder Ortsteil Albach würden bei Verkehrsunfällen nicht alarmiert, selbst wenn die Einsatzstelle in ihrem Zuständigkeitsbereich läge.
Anzeige
Zwei Mitglieder der Wehr machten sich darüber während der Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins Luft. Im Beisein des Bürgermeisters beschwerten sie sich über den Leiter der Feuerwehr. Die Feuerwehrmänner sprachen dem Gemeindebrandmeister laut VGH die “fachliche und persönliche Eignung ab” und forderten ihn zum Rücktritt auf. Daraufhin bat die Wehrführung die Gemeinde um Ausschluss der beiden, was diese dann auch tat. Die Gemeinde begründete es mit “unkameradschaftlichem Verhalten”.
Dagegen klagten die Feuerwehrleute. Sie erwirkten beim Verwaltungsgericht Gießen zunächst eine Befristung des Ausschlusses bis 30. Juni 2020, legten jedoch Berufung ein. Der VGH entschied nun, dass der Ausschluss der Kläger nicht rechtens war. Die Pflichtverletzungen der Kläger bezögen sich nicht auf ihr Einsatzverhalten und die Verhältnismäßigkeit für den Rausschmiss sei nicht gegeben. Eine mildere feuerwehrrechtliche Ordnungsmaßnahme – etwa ein schriftlicher Verweis – wäre hingegen erforderlich und angemessen gewesen.