Bern – Nicht nur bei Schoki, Käse und Taschenmessern sind die Schweizer vorn dabei. Auch ihre Feuerwehr hat sich stark entwickelt. Doch im Vergleich zu Deutschland oder Österreich gibt es nur wenige Freiwillige Feuerwehren. Vielmehr besteht für die Bevölkerung eine Feuerwehrpflicht. Was es damit auf sich hat und wie das Schweizerische Feuerwehrsystem funktioniert.
Text: Heino Schütte, Feuerwehr-Magazin Autor
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Zwar laufen in Sachen Brand- und Katastrophenschutz die Fäden bei der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) zusammen. Doch der Föderalismus ist in den einzelnen Kantonen der Schweiz sehr stark ausgeprägt.
Ein Kanton ist vergleichbar mit einem Bundesland in Deutschland und Föderalismus heißt: Ein Gesamtstaat besteht aus mehreren Gliedstaaten, die selbständig Gesetze erlassen können. In Deutschland sind das die Bundesrepublik und die einzelnen Bundesländer. Doch in der Schweiz wird der Föderalismus noch wesentlich intensiver gelebt.
Wie unterschiedlich die 26 Kantone sind, zeigt sich auch in den dort gesprochenen Sprachen: In den größten Teilen der Schweiz ist Deutsch die Muttersprache, im Süden und Westen aber auch Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Und da die Kantone auch für das Schweizer Brandschutzwesen und die Ausbildung der Feuerwehr zuständig sind, gibt es landesweit sehr unterschiedliche Feuerwehr-Konzepte.
Einzigartiges Milizsystem
In den meisten Kantonen herrscht eine Dienstpflicht für Männer und Frauen bei der Feuerwehr. Insgesamt rund 85.000 Aktive leisten in zirka 1.300 Feuerwehrorganisationen – darunter 16 Berufs- und 189 Betriebs- oder Werkfeuerwehren – ihren sogenannten Milizdienst.
Die große Reportage: Berufsfeuerwehr Bern. Aus der neue Riesenwache rückt auch das Taktische-Feuerwehr Einsatzelement zur Unterstützung der Polizei aus.
Das Milizsystem ist eine Schweizer Besonderheit: Für die Bürger ist es selbstverständlich, dass sie nebenberuflich oder ehrenamtlich Aufgaben für das Gemeinwesen übernehmen. Dies zeigt sich auch im Engagement in der Armee und für die Landesverteidigung, wozu auch der zivile Bevölkerungsschutz und damit die Feuerwehr zählt.
Die Verzahnung von Militär und Feuerwehr zeigt sich schon allein in den ähnlichen Rangbezeichnungen. Aber vor allem darin, dass die Feuerwehren im Bedarfsfall viel schneller Zugriff auf Ausrüstung und Personal der überall im Land verteilten Logistikzentren der Armee haben. Das schließt von Fahrzeugdepots bis hin zur unbürokratisch organisierten Hubschrauberunterstützung alles Mögliche ein.
Reine ehrenamtliche Feuerwehren wie in Deutschland gibt es in der Schweiz eher selten. Wer übrigens die Feuerwehrpflicht im Sinne des Milizdienstes nicht leisten kann oder will, muss eine Abgabe zahlen. Die AdF (Angehörige der Feuerwehr) bekommen dafür eine weitaus höhere Dienstentschädigung als in Deutschland, die durchaus dem Stundenlohn eines Facharbeiters nahekommt. Finanziert wird das Feuerwehrwesen in vielen Kantonen unter anderem durch eine Gebäudeversicherung.
Alarm- und Leitstellen werden meist gemeinsam von Feuerwehr und Polizei betrieben. Über die Notrufnummer 112 landet man übrigens bei der Polizei, die einen aber zur Feuerwehr weiterleitet. Direkt erreicht man die Feuerwehr in der Schweiz über die 118.
Thomas Widmer ist Leiter des Jugendfeuerwehrwesens beim Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV). Die Unterschiede zum deutschen System: Was die Organisation anbelangt, gebe es keine Vorgabe, sondern allenfalls Empfehlungen für die 26 Kantone. Das Eintrittsalter schwankt zwischen 10 und 12 Jahren. Kinderfeuerwehren existieren bislang nicht.
Aufgrund der Vielfalt in den Kantonen fehle es dem SFV an exakten Zahlen zu JF-gruppen und -Mitgliedern. Widmer schätzt, dass es ungefähr 200 Jugendorganisationen mit etwa 2.000 Jungen und Mädchen sind.
In der Ausgabe 3/2020 haben wir Euch verraten, welche die älteste internationale Vereinigung von Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ist, warum man bei Plauschwettbewerben auch ganz schön ins Schwitzen kommen kann und wie die Feuerwehr Diessenhofen (Kanton Thurgau, Schweiz) ausgestattet ist.
In einigen Kantonen der Schweiz habe es schon vor 30 Jahren Jugendfeuerwehr-Arbeit gegeben, in anderen seien die Gruppen aber erst in den letzten Jahren gegründet worden. “Wir sind gerade dabei, die Geschichte der Schweizer Jugendfeuerwehr zu dokumentieren”, berichtet Widmer. “Es war gewiss so, dass schon vor 100 Jahren begeisterte Jugendliche von der Feuerwehr fasziniert waren und dort bei Übungen und sogar Einsätzen ganz normal mitgewirkt haben.”
dass ist so nicht richtig. Die Feuerwehr der Stadt Zug nennt sich zwar “Freiwillig”, sie ist jedoch nach wie vor (wie alle anderen nicht-berufsmässigen Feuerwehren des Kantons Zug) eine Pflichtfeuerwehr. Wer nicht Dienst leistet ist zur Zahlung der Feuerwehrersatzabgabe verpflichtet. Freiwillig ist insofern nur die Wahl ob man diese zahlt oder seinen Dienst leistet (so man denn die allfälligen Bedingungen erfüllt). Das macht sie aber per Definition / de jure noch nicht zu einer Freiwilligen Feuerwehr.
Das alles soll jetzt aber nicht die faktische Freiwilligkeit bzw. die Beweggründe der AdF in Frage stellen – es wird wohl niemand diesen (auch zeitaufwendigen) Dienst an der Gemeinschaft vollrichten, nur um 100 Stutz im Jahr zu sparen.
Gestetz über den Feuerschutz im Kanton Zug
3.3. Feuerwehrpflicht
§ 40
Feuerwehrpflicht
1
Männer und Frauen mit Wohnsitz im Kanton Zug sind feuerwehrpflichtig.
2
Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 48. Altersjahr.
3
Der Regierungsrat kann das Ende der Feuerwehrpflicht auf das erfüllte 46. Altersjahr festsetzen.
§ 41
Befreiung von der Feuerwehrpflicht
1
Von der Feuerwehrpflicht befreit
a) sind werdende Mütter;
b) ist je Haushalt eine Person, die mindestens ein Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreut, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Pflicht erfolgt;
c) sind die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht befähigten Personen.
2
Der Gemeinderat kann Feuerwehrleute nach mindestens fünfzehn Jahren geleisteten Feuerwehrdienstes von der Feuerwehrpflicht befreien.
Hallo Sebastian,
danke für Deine Anmerkung. Deswegen schrieben wir “In den meisten Kantonen herrscht eine Dienstpflicht…” und “Reine ehrenamtliche Feuerwehren […] eher selten“.
Liebe Grüße aus der Redaktion,
Nils
Schade, dass der Beitrag nicht gut recherchiert wurde. Es gibt sehr wohl Freiwillige Feuerwehren ohne Besoldung (z.B. Stadt Zug) und auch Kantone, in denen keine Feuerwehrpflicht besteht und dementsprechend keine Ersatzabgabe zu zahlen ist…
Hallo Sebastian,
dass ist so nicht richtig. Die Feuerwehr der Stadt Zug nennt sich zwar “Freiwillig”, sie ist jedoch nach wie vor (wie alle anderen nicht-berufsmässigen Feuerwehren des Kantons Zug) eine Pflichtfeuerwehr. Wer nicht Dienst leistet ist zur Zahlung der Feuerwehrersatzabgabe verpflichtet. Freiwillig ist insofern nur die Wahl ob man diese zahlt oder seinen Dienst leistet (so man denn die allfälligen Bedingungen erfüllt). Das macht sie aber per Definition / de jure noch nicht zu einer Freiwilligen Feuerwehr.
Das alles soll jetzt aber nicht die faktische Freiwilligkeit bzw. die Beweggründe der AdF in Frage stellen – es wird wohl niemand diesen (auch zeitaufwendigen) Dienst an der Gemeinschaft vollrichten, nur um 100 Stutz im Jahr zu sparen.
Gestetz über den Feuerschutz im Kanton Zug
3.3. Feuerwehrpflicht
§ 40
Feuerwehrpflicht
1
Männer und Frauen mit Wohnsitz im Kanton Zug sind feuerwehrpflichtig.
2
Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 48. Altersjahr.
3
Der Regierungsrat kann das Ende der Feuerwehrpflicht auf das erfüllte 46. Altersjahr festsetzen.
§ 41
Befreiung von der Feuerwehrpflicht
1
Von der Feuerwehrpflicht befreit
a) sind werdende Mütter;
b) ist je Haushalt eine Person, die mindestens ein Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreut, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Pflicht erfolgt;
c) sind die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht befähigten Personen.
2
Der Gemeinderat kann Feuerwehrleute nach mindestens fünfzehn Jahren geleisteten Feuerwehrdienstes von der Feuerwehrpflicht befreien.
Hallo Sebastian,
danke für Deine Anmerkung. Deswegen schrieben wir “In den meisten Kantonen herrscht eine Dienstpflicht…” und “Reine ehrenamtliche Feuerwehren […] eher selten“.
Liebe Grüße aus der Redaktion,
Nils
Schade, dass der Beitrag nicht gut recherchiert wurde. Es gibt sehr wohl Freiwillige Feuerwehren ohne Besoldung (z.B. Stadt Zug) und auch Kantone, in denen keine Feuerwehrpflicht besteht und dementsprechend keine Ersatzabgabe zu zahlen ist…
Hallo
Ja wer warst die Schweizer worns
sehr Effektiv
muss man sagen
Weiter so
Mit Kameratschaftlichen Gruß