Baden-Württemberg geht voran, Bremen und Schleswig-Holstein folgen

Feuerwehren dürfen wieder üben!

Stuttgart – Gute Nachrichten für alle Feuerwehren in Baden-Württemberg: Ab sofort darf wieder geübt und ausgebildet werden. Das Innenministerium hatte vergangene Woche Hinweise zur Aufnahme des Übungs- und Ausbildungsdienstes bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen veröffentlicht. Auch im Bundesland Bremen sollen ab dieser Woche wieder erste Übungseinheiten möglich sein. In Schleswig-Holstein soll der Ausbildungs- und Übungsbetrieb ab dem 5. Juni wieder starten.     

Ab sofort darf die Feuerwehr in Baden-Württemberg wieder üben, so wie hier die Kameraden der FF Filderstadt. Foto: Preuschoff

Das Schreiben des Innenministeriums in Baden-Württemberg gestattet Übungen in festen Teams ab sofort. Allerdings muss der Kommandant der jeweiligen Feuerwehr aufgrund der Corona-Vorgaben die Ausbildungseinheiten formell anordnen. Dazu müssen zahlreiche Hygienemaßnahmen umgesetzt werden – wie auch zusätzliche Empfehlungen der Unfallversicherung. “Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren hat oberste Priorität. Daher waren die Ausbildungsübungen ausgesetzt. Auch in der jetzigen Phase der Lockerung der Maßnahmen muss die Prävention vor einer COVID-19-Erkrankung absoluten Vorrang haben”, sagte Jochen Thorns, stellvertretender Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbands Esslingen-Nürtingen und selbst Kommandant einer Feuerwehr. Daher empfiehlt der Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen, die vorgegebenen Hygienemaßnahmen unbedingt zu beachten. 

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Der Kreisfeuerwehrverband Esslingen-Nürtingen hatte intensiv dafür geworben, dass die notwendigen Übungen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren wieder aufgenommen werden dürfen. “Dies ist eine gute Nachricht für alle Feuerwehren. Das Engagement des Kreisfeuerwehrverbands hat sich gelohnt. Nun gilt es für die Feuerwehren, die besonderen Anforderungen des Schreibens umzusetzen”, sagt Jochen Thorns. 

Jugendfeuerwehren müssen noch warten 

Mit der neuen Regelung sind jedoch nur Übungen der Einsatzabteilung der Feuerwehr gestattet. Übungen der Jugendfeuerwehr, der Musikzüge der Feuerwehren und kameradschaftliche Aktivitäten sind auch in Baden-Württemberg zunächst weiter untersagt. Das Innenministerium überprüft jedoch auch hier nach Informationen des Kreisfeuerwehrverbandes Esslingen-Nürtingen laufend die Situation. “Auch für die Jugendfeuerwehren und für die Feuerwehrmusik sind entsprechende Lösungen in Arbeit. Hier muss die weitere Entwicklung jedoch noch abgewartet werden”, so Thorns.

Im Bundesland Bremen darf ab Mitte dieser Woche ebenfalls wieder mit dem Ausbildungs- und Übungsbetrieb gestartet werden. Allerdings sind vorerst Großübungen noch nicht wieder erlaubt. Es darf lediglich in Gruppenstärke geübt werden. 

Stufenplan in Schleswig-Holstein

Ab 5. Juni 2020 soll dann auch der Ausbildungs- und Übungsbetrieb bei den rund 1.340 Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein wieder möglich sein. Das haben Innenministerium und Landesfeuerwehrverband gemeinsam entschieden. Es soll die erste Stufe eines vierstufigen Verfahrens zur Rückkehr des normalen Dienstbetriebs sein. Voraussetzung für die Maßnahmen ist, dass sich die Infektionszahlen auf dem derzeitigen Niveau halten.

“In den vergangenen Wochen hat es in einer ganzen Reihe von Bereichen Lockerungen der Beschränkungen gegeben. Es ist wichtig, dass auch die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren wieder die Chance auf eine Rückkehr zu einem Stück Normalität erhalten, Deshalb bin ich froh, dass wir mit dem Landesfeuerwehrverband den Stufenplan erarbeiten konnten”, so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Die erste Stufe des Plans sieht ab 5. Juni folgende Möglichkeiten vor:

  • Übungsdienste maximal in Gruppenstärke.
  • Alle Teilnehmer tragen Mund/Nasen-Bedeckung.
  • Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
  • Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
  • Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert.
  • Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
  • Kein gemütlicher Dienstausklang.

Wenn es die Entwicklung der Corona-Pandemie zulässt, soll es in weiteren Stufen zusätzliche Lockerungen geben. Beispielsweise sollen in Stufe 2 auch wieder Übungen in maximal zwei Gruppen möglich sein. Für die Jugendfeuerwehren sind zunächst jugendpflegerische Tätigkeiten außerhalb der Feuerwehrhäuser möglich. Deren regulärer Dienst soll voraussichtlich dann nach den Sommerferien starten. Die Ausbildungen auf der Kreisebene können voraussichtlich ab 1. Juli starten, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes. 

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