Sicherheitsassistent bei der Feuerwehr: Zum Schutz der Einsatzkräfte
In den USA, Australien, Frankreich oder der Schweiz gibt es bei vielen Feuerwehren die Funktion „Safety Officer“. Er soll die Sicherheitssituation an Einsatzstellen verbessern und dazu beitragen, dass Forderungen der Arbeitsschutzgesetzgebung umgesetzt werden. Auch erste deutsche Feuerwehren setzen bereits auf Sicherheitsassistenten.
In der heutigen Form wurde der Safety Officer erstmals 1977 im US-amerikanischen NFPA-Regelwerk 1501 „Standard for Fire Department Safety Officer“ (heute NFPA 1521) beschrieben. Es gab dort bereits eine lange Tradition, an Brandstellen Sicherheitsposten zu stellen, die darauf achten sollten, ob Gebäudewände einstürzen und so die Kollegen gefährden. Aus dieser Idee heraus wurde das Konzept des Safety Officers in Form eines Regelwerks formalisiert. Bis das Konzept des Safety Officers nach Deutschland kam, vergingen über 20 Jahre. Erst 2009 erschien eine erste Beschreibung des Sicherheitsassistenten-Gedankens. Weitere folgten in 2010. Erste Schulungen zum Sicherheitsassistenten in Deutschland führte Dr.-Ing. Adrian Ridder 2012 durch. Die ersten Feuerwehren in Deutschland führten das System daraufhin 2013 ein.
Der Sicherheitsassistent (SiAss) nimmt im Grunde die Funktion eines Führungsassistenten ein, der sich ausschließlich um die Sicherheitsbelange kümmert. Er ist als Stabsfunktion direkt dem Einsatzleiter unterstellt und unterstützt diesen bei der sicheren Abarbeitung eines Einsatzes. Die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis bleibt, wie es die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 vorsieht, beim Einsatzleiter.
Hauptaufgabe des Sicherheitsassistenten ist das Feststellen und Bewerten von Gefährdungen sowie unsicheren Situationen und Verhaltensweisen an der Einsatzstelle. Darüber hinaus entwickelt er Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Einsatzkräfte und schlägt diese dem Einsatzleiter vor. Er stellt quasi ein weiteres „Paar Augen und Ohren“ für den Einsatzleiter dar und wirkt somit als „Risikomanager vor Ort“.
Der SiAss hat neben dem Einsatzleiter als einzige Funktion an der Einsatzstelle die Befugnis, bei Gefahr in Verzug Führungsebenen überspringen zu dürfen. So darf er beispielsweise jederzeit Einsatzkräfte aus gefährlichen Situationen heraus befehlen oder unsichere Maßnahmen abstellen lassen. Oftmals wird die Aufgabe des SiAss auf diesen Führungsdurchgriff bei Gefahr im Verzug reduziert. Doch er kann beispielsweise auch den Einsatzleiter zur korrekten Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung beraten, die Atemschutzüberwachung kontrollieren, eine Sicherheits-Einsatzdokumen ta tion pflegen, die Einrichtung von Rehabilationsbereichen übernehmen oder Gefahrenbereiche markieren.
Außerdem ist dieses Recht zum Führungsdurchgriff bei Gefahr im Verzug im Grunde nicht neu für die deutsche Feuerwehr, sondern eine Weiterentwicklung einer vorhandenen Regelung: Nach FwDV 3 ist jede Einsatzkraft dazu berechtigt, bei Gefahr die Tätigkeit einstellen zu lassen. Das entsprechende Kommando lautet: „Gefahr – Alle sofort zurück!“
Ein Führungsdurchgriff des SiAss zum Stoppen unsicherer Tätigkeiten sowie deren Änderung oder Aufschiebung muss jedoch die letzte Wahl sein. Er ist nur gerechtfertigt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Es besteht unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben der Einsatzkräfte oder involvierter Zivilpersonen.
- Es besteht die augenscheinliche Gefahr der Verschlechterung der Gesamtsituation hinsichtlich der Schadensschwere und/oder -ausweitung.
- Die Information des Einsatzleiters beziehungsweise des zuständigen taktischen Führers vor dem Führungsdurchgriff ist aufgrund der Eilbedürftigkeit der Intervention nicht möglich.
Der Sicherheitsassistent sollte im Idealfall auf der fachlichen Ebene vergleichbar der Fachkraft für Arbeitssicherheit angesiedelt sein. Dazu gehört eine angemessene Aus- und Fortbildung. Durch eine entsprechende Dokumentation des Einsatzverlaufs (vor allem durch Fotos, Skizzen, Helmkameraufnahmen) ergibt sich dabei auch die Möglichkeit, in Form einer dynamischen Gefährdungsbeurteilung im laufenden Einsatz gesetzliche Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz sinnvoll umzusetzen. Mit der erhöhten Einsatzsicherheit geht dabei auch eine erhöhte Rechtssicherheit für Führungskräfte und die Leiter der Feuerwehren einher.
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