Gewalt gegen Einsatzkräfte

Zweite bundesweite Umfrage durch den DFV gestartet

Berlin –Gestern fand in der Bundeshauptstadt der 16. Berliner Abend der deutschen Feuerwehren statt. Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV), gab in seiner Rede den offiziellen Beginn der zweiten, bundesweiten Umfrage zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ bekannt. Nach Auswertung ab Ende Oktober sollen Maßnahmen erarbeitet werden, die Feuerwehrangehörige besser schützen.

Im Zuge des gestrigen Berliner Abends der deutschen Feuerwehren gab DFV-Präsident Karl-Heinz Banse in seiner Rede den Startschuss für die zweite, bundesweite Umfrage zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“. Nun können auch Berufsfeuerwehrleute sowie Angehörige von Werkfeuerwehren ihre Erfahrungen mitteilen . Foto: DFV | Katrin Neuhauser

Ab sofort können bis zum 25. Oktober 2024 neben ehrenamtlichen Kameraden auch Berufsfeuerwehrleute sowie Angehörige von Werkfeuerwehren ihre Erfahrungen zum Thema „Gewalt gegen Feuerwehr-Einsatzkräfte“ mitteilen. An der Umfrage könnt Ihr online unter https://befragungen.dguv.de/evasys/online.php?p=DFV_2024 teilnehmen.

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DFV-Präsident Banse erklärte in seiner Rede in der Regierungsfeuerwache Tiergarten: „Im vergangenen Jahr konnten wir mit unserer ersten Umfrage […] das wichtige Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte endlich in die öffentliche Diskussion bringen. Umso wichtiger ist es, jetzt neben ihnen auch die Berufs- und Werkfeuerwehren mit zu berücksichtigen, damit sich ein realistisches Gesamtbild ergibt.“ Banse lud alle aktiven Feuerwehrkräfte der Bundesrepublik ein, mitzumachen und damit „Politik und Gesellschaft den Auftrag zu erteilen, unsere Lage zu verbessern!“ Mehr als 400 Bundestagsabgeordnete, Feuerwehr-Führungskräfte sowie Personen aus Wirtschaft und Wissenschaft waren zu dem gestrigen Termin eingeladen. Darunter befand sich auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die in ihrer Rede die Arbeit der Feuerwehren lobte und jegliche Gewalt gegen Einsatzkräfte veruteilte.

Am heutigen Donnerstag folgt der 12. Bundesfachkongress des DFV, bei dem Aspekte der Kommunikation und Führung in der Feuerwehr und darüber hinaus im Mittelpunkt stehen. Im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz gibt es Vorträge zum Kontakt mit der Politik, zur Struktur des Operationsplans Deutschland der Bundeswehr, zu Fähigkeitsmanagement sowie zur Selbsthilfe der Bevölkerung.

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Letzte Umfrage ergab: Rund die Hälfte hat schon Gewalt erfahren

„Gewalt gegen Menschen, die anderen helfen wollen, ist absolut inakzeptabel. Darauf weisen wir mit unserer Kampagne #GewaltAngehen hin. Es ist wichtig, Gewaltvorfälle nicht hinzunehmen, sondern darüber zu sprechen. Wir unterstützen daher den Aufruf des Deutschen Feuerwehrverbandes, sich an der neuen Umfrage zu beteiligen“, sagte Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Deren Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) führt die Umfrage erneut durch.

Rund die Hälfte der Befragten gab bei der letzten Umfrage (Ergebnisse sind abrufbar unter https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/) an, in den vergangenen 2 Jahren im Einsatz Gewalt erlebt zu haben. Verbale Gewalt in Form von Beleidigungen oder Bedrohungen dominierte dabei. „Anfeindungen sind teilweise zum Alltag von Feuerwehrleuten geworden“, so Banse. Mit der Erweiterung der Zielgruppe werden nun alle in Einsatztätigkeiten eingebundene Feuerwehrangehörige aufgenommen. Der DFV plane nach eigener Aussage, im Anschluss gezielte Maßnahmen zu erarbeiten. So sollen Feuerwehrangehörige besser geschützt werden.

Gesetzesänderung beschlossen

Angriffe auf Einsatzkräfte werden künftig stärker geahndet

Berlin – Erfreut zeigte sich Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), über die jüngst von der Bundesregierung beschlossene Anpassung des Strafgesetzbuches (StGB). „Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23.“ Damit werde in Zukunft nicht nur der Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften gestärkt, sondern allgemein dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten.

In Berlin steht ein Polizist steht vor einer brennenden Barrikade aus Mülltonnen und Mietrollern. In der Silvesternacht 2022/2023 sahen sich Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zahlreichen Angriffen ausgesetzt. Symbolfoto: Mang

Banse weiter: „Bei der Änderung in § 46 StGB wird den Richterinnen und Richtern ein Aspekt der Strafzumessung an die Hand gegeben. Jetzt ist eine Körperverletzung gegen Einsatzkräfte schärfer zu ahnden als eine ,normale‘ Körperverletzung“. Der Bundesfachkongress zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ hatte genau dies zuvor bereits gefordert. Konkret wird damit § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) ergänzt mit der Feststellung auf die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“.

Eine weitere Änderung betrifft die Erweiterung der Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB. Künftig wird auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls einen besonders schweren Fall darstellen. „Damit wird schärfer geahndet, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt wurden, wie es in der Silvesternacht mehrfach passiert ist – auch dies war eine Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes“, so DFV-Präsident Banse.

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DFV-Umfrage trägt zu Gesetzesänderung bei

„Trotz oder gerade wegen ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“, heißt es ergänzend zur Änderung des Strafgesetzbuches. Herangezogen worden ist dafür auch eine vom DFV sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) von November bis Dezember 2023 durchgeführte Online-Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren. Diese erste bundesweite Erhebung nahm gezielt Gewalterfahrungen von ehrenamtlichen Einsatzkräften in den Blick, über 6.500 Feuerwehrleute hatten sich daran beteiligt. Als Ergebnisse präsentierte das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) daraus unter anderem:

  • 49,5 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Feuerwehrangehörigen haben in den vergangenen 2 Jahren bereits Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt.
  • Mehr als ein Drittel der Befragten ist gedroht worden, sie mit Fahrzeugen anzufahren.
  • 14 Prozent haben angegeben, mit Feuerwerkskörpern beworfen worden zu sein.

DFV und DGUV starten zum Parlamentarischen Abend der deutschen Feuerwehren am Mittwoch, 11. September 2024, eine zweite Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zielgruppe diesmal: alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Der Link zur Umfrage wird auf https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/ veröffentlicht.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Gut und schön und es wurde auch Zeit dafür.Allerdings müssen auch die Gerichte mitmachen. Solange es noch “Kuschelrichter” gibt, denen der erhobene Zeigefinger reicht, wird sich kaum etwas ändern. Meiner Meinung nach sollte es auch nicht mehr so lange dauern, bis die Täter vor Gericht stehen, vielfach ist die Tat verjährt oder die U-Haft dauert unverhältnismäßig zu lange…leider platzen zu viele Verfahren..

    Für nicht so schwerwiegende Verfehlungen sollte zukünftig ein Schnellgericht, wie in anderen Ländern üblich,die Täter verurteilen, damit schwere Taten schneller verhandelt werden können.

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