Björn Steiger Stiftung erhebt Verfassungsbeschwerde:

Das deutsche Rettungsdienst-System wird seinem Auftrag nicht gerecht

Winnenden (BW) – Die Björn Steiger Stiftung erhebt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und – exemplarisch für alle Bundesländer – gegen das Land Baden-Württemberg. „In politisch turbulenten Zeiten, in denen Zusammenhalt geboten ist, ist die Verfassungsbeschwerde als Mittel zum Zweck und alternativloser Weg zu sehen, systemische Missstände im Rettungsdienst zu beseitigen“, heißt es in der Presseerklärung der Stiftung.

Für den Rettungsdienst gäbe es keine einheitlichen Standards, bringt die Björn Steiger Stiftung unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Foto: Hegemann
Für den Rettungsdienst gäbe es keine einheitlichen Standards, bringt die Björn Steiger Stiftung unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Foto: Hegemann

Die Beschwerde beinhaltet zwei Kernpunkte: Zum einen kommt nach Ansicht der Verfassungsjuristen und Rettungsdienst-Experten der Stiftung der Bund seiner Aufgabe, die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, nur unzureichend nach und stellt kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System mit bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandards zur Verfügung. Zum anderen verletze das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz vom Juli 2024 das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Baden-Württemberg steht dabei stellvertretend für alle Bundesländer, für die eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen haben könnte. Mit der Verfassungsbeschwerde will die Björn Steiger Stiftung den Missständen und Fehlentwicklungen im System des deutschen Rettungswesens entgegenwirken.

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Unter anderem führt die Stiftung nachfolgende Punkte auf, in denen das deutsche Rettungsdienst-System seinem Auftrag nicht gerecht werde:

  • Das deutsche Rettungssystem ist im internationalen Vergleich schlecht aufgestellt und kostet Menschenleben.
  • Es gibt keine einheitlichen Standards: Die Überlebenschancen der Bürgerinnen und Bürger sind ortsabhängig.
  • Der Bund kommt seiner grundrechtlichen Schutzpflicht und Garantenstellung nicht nach, einheitliche Regeln für die Versorgung in der Notfallrettung festzulegen.

„Uns ist es wichtig, zu betonen, dass sich die Verfassungsbeschwerde ausschließlich gegen das System richtet, in dem die dort tätigen Rettungskräfte selbst Opfer und Benachteiligte sind“, stellt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung klar. Eine Änderung des Systems würde auch zu ihrer Entlastung führen und damit der Bevölkerung zugutekommen.

Die Björn Steiger Stiftung erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg. Von links nach rechts, unten: Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Rechtsanwalt und Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Noemi-Victoria Steiger, Vorständin, Pierre-Enric Steiger, Präsident und Christof Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung. Mitte: Prof. Dr. Christoph Moench, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung, Prof. Dr. Andreas Pitz, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Life Science Recht der Technischen Hochschule Mannheim. Hinten: Dr. Torsten Gerhard, OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Béla Anda, Leiter der Kommunikation der Björn Steiger Stiftung. Foto: Björn Steiger Stiftung
Die Björn Steiger Stiftung erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg. Von links nach rechts, unten: Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Rechtsanwalt und Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Noemi-Victoria Steiger, Vorständin, Pierre-Enric Steiger, Präsident und Christof Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung. Mitte: Prof. Dr. Christoph Moench, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung, Prof. Dr. Andreas Pitz, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Life Science Recht der Technischen Hochschule Mannheim. Hinten: Dr. Torsten Gerhard, OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Béla Anda, Leiter der Kommunikation der Björn Steiger Stiftung. Foto: Björn Steiger Stiftung

Seit ihrer Gründung im Jahr 1969 setzt sich die Björn Steiger Stiftung für die Verbesserung der Notfallhilfe in Deutschland ein. Von der Einführung der Notrufnummer 112 bis zu modernen Initiativen zur Notfallversorgung treibt sie wichtige Entwicklungen voran.

Die Verfassungsbeschwerde sei ein vorläufiger Höhepunkt der Bemühungen, Missstände im Rettungswesen aufzuzeigen und konkrete Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Bereits 2019 hatte die Stiftung in einem Forderungspapier an die Politik entsprechende Lösungsansätze zur Neustrukturierung aufgezeigt.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. So eine Überraschung, Servus Hans!
    Auch bei uns in und um Bad Wörishofen ist So manches krtikwürdig. Bei 16000 Einwohner wird
    Der Rtw nachts aus Kostengründen abgezogen…

    Wenn Du Dich noch erinnerst. Gruß von
    Richard Reichenberger. JRK. BFM. FW 3….
    TEL 016093151682

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  2. Selbst habe ich das Glück in einem sehr, sehr gut funktionierenden Rettungsdienstbereich zu leben.
    Angefangen von einem Leitenden Notarzt der mit Weitsicht und vertrauensvoll mit den Notfall- und Rettungssanitätern agiert, weiter mit vielen sehr engagierten Notfallsanitätern und Rettungssanitätern, ist ein ständig in Bewegung bleibendes System entstanden, dass auf den aktuellen Standards basierend, aber immer auch auf der Suche nach Verbesserungen, agiert.
    Leider muss ich jedoch erleben, dass die präklinisch erarbeiteten Vorteile für die Patienten, nach der Krankenhaustür schnell zu Nichte gemacht werden. Eine Transportzeit für einen STEMI von 45 Minuten in eine entfernte Klinik ist inakzeptabel (bei 3 HKLs in der Stadt).
    Ein begründet Vollimmobilisierter nach Sturz aus 8m Höhe, wird als erste Maßnahme in der ZNA von der Vakuummatratze gezerrt, das folgende Spiral CT ergab dann eine RTH Verlegung, mit einem “ganz, ganz vorsichtig zu behandelten Patienten-so die Anmeldung der Klinik”, in eine Neurochirurgie.
    Ich will gar nicht weiter machen, auch Hans argumentiert in diese Richtung. Es kann einfach nicht funktionieren, fehlendes Fachpersonal durch ein Hin- und Her Geschiebe von Zuständigkeiten und Kompetenzen ersetzen zu wollen.
    Kein Algorithmus nützt einem Patienten etwas, wenn dieser an der Kliniktür abbricht, weil keiner mehr da ist, das Begonnene fachgerecht weiter zu führen.
    Nirgendwo in der angestrebten Krankenhausreform finde ich eine Antwort, woher denn das Personal kommen soll, welches dann in den Hochleistungsgesundheitszentren die Arbeit machen soll.
    Auch wer die Patienten transportieren soll, welche aus einem “kleinen” Krankenhaus in Spezialkliniken und wieder zurück müssen, bleibt mir unklar.
    Das viele Kranke dann nicht mehr in einer Klinik liegen, sondern auf der Autobahn unterwegs sind, löst unsere Probleme nicht.
    Deshalb müsste man die Missstände im Gesundheitswesen, noch viel weitergehender juristisch mal näher anschauen.

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  3. Leider ist das Problem seit Jahrzehnten bekannt,aber es wird einfach alles ausgesessen und “Niemand” ist für irgendwas verantwortlich.
    Was helfen da, die mittlerweile super ausgestatteten RTW’s, Notarztfahrzege und Rettungshubschrauber .
    Wenn man für den /die Patienten, nicht zeitnah den Patienten in die entsprechenden Kliniken unterbringen kann.
    Selbst war ich seit 1971 zuerst ehrenamtlich und dann hauptamtlich bis 2019 im Rettungsdienst und Leitstelle tätig.
    Es ist von Jahr zu Jahr schlechter geworden.!
    Man muss Angst haben wenn man selbst mal zum Notfall wird

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