Fröndenberg/Ruhr (NW) – Ungewöhnlicher Unfall bei einer Einsatzfahrt in Fröndenberg (Kreis Unna): Ein Feuerwehrfahrzeug streifte ein Pferd. Das wiederum scheute und warf seine Reiterin ab.
Nach Polizeiangaben ritten am Samstagabend eine 46-Jährige gemeinsam mit ihrer zwölfjährige Tochter jeweils auf einem Pferd in einem ländlichen Bereich in Fröndenberg. Ihnen kam ein Feuerwehrfahrzeug mit Sonder- und Wegerechten entgegen.
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Die Frau signalisierte dem Maschinisten per Handzeichen langsamer zu fahren. Der 60-Jährige schaltete laut Polizei das akustische Signal aus, um die Tiere nicht zu erschrecken und bremste ab. Als das Einsatzfahrzeug an den Pferden vorbeifuhr, berührte der linke Außenspiegel das Pferd der erwachsenen Reiterin. Das Pferd erschrak sich offensichtlich und warf die 46-Jährige ab.
Die Frau erlitt leichte Verletzungen. Eine ärztliche Behandlung vor Ort war jedoch nicht erforderlich, das Pferd kam offenbar ohne Blessuren davon. Allerdings bemerkten die Reiterinnen, dass das Pferd der Tochter eine Verletzung aufwies. Ob diese im Zusammenhang stand, konnte zunächst nicht geklärt werden. Die Polizei nahm den Sachverhalt auf.
Moin Kameradinnen und Kameraden,
Fakt ist: Reiter sind berechtigt am Straßenverkehr teilzunehmen. Was vielen Verkehrsteilnehmern jedoch unbekannt ist: Pferde sind Fluchttiere. Bewegung, Berührung oder Geräusch kann den Fluchtreflex auslösen. Dabei entzieht sich das Pferd der Kontrolle durch seinen Reiter und in der Folge bewegt es sich unkontrolliert im Straßenverkehr.
Es empfiehlt sich mit Kraftfahrzeugen, auf Alarmfahrt oder nicht, ein berittenes Pferd oder Pferde-Kutschen, mit keinen unnötigen Geräuschen und im Schritttempo zu passieren. Mit dieser Rücksichtnahme ist in der Regel ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr gewährleistet und es kostet auch nur ein paar Sekunden.
Ich hoffe, dass diese Information zweckdienlich ist.
Mit kameradschaftlichen Grüßen, Johannes
Gerade im ländlichen Bereich sind die Straßen oft nicht breit genug, dass man mit einem Großfahrzeug ausreichend Abstand zu einem Pferd halten kann.
Moin Kameradinnen und Kameraden,
Fakt ist: Reiter sind berechtigt am Straßenverkehr teilzunehmen. Was vielen Verkehrsteilnehmern jedoch unbekannt ist: Pferde sind Fluchttiere. Bewegung, Berührung oder Geräusch kann den Fluchtreflex auslösen. Dabei entzieht sich das Pferd der Kontrolle durch seinen Reiter und in der Folge bewegt es sich unkontrolliert im Straßenverkehr.
Es empfiehlt sich mit Kraftfahrzeugen, auf Alarmfahrt oder nicht, ein berittenes Pferd oder Pferde-Kutschen, mit keinen unnötigen Geräuschen und im Schritttempo zu passieren. Mit dieser Rücksichtnahme ist in der Regel ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr gewährleistet und es kostet auch nur ein paar Sekunden.
Ich hoffe, dass diese Information zweckdienlich ist.
Mit kameradschaftlichen Grüßen, Johannes