Kellerbrand in Mehrfamilienhaus

Feuerwehr rettet Mutter mit Säugling über Drehleiter

Recklinghausen (NW) – Am Samstag, den 19. Oktober 2024, kam es in Recklinghausen zu einem Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus, bei dem zwei Personen schwer verletzt wurden. Insgesamt waren elf Personen betroffen, neun davon konnten nach ärztlicher Untersuchung als unverletzt eingestuft werden. Feuerwehr und Rettungsdienst befanden sich im Großeinsatz.

Feuerwehrmann, Mutter und Baby im Drehleiterkorb auf dem Weg nach unten.
Die Feuerwehr brachte die Mutter samt Baby im Arm mit der Drehleiter nach unten. Die Rettungshaube sollte eine weitere Rauchinhalation verhindern. Foto: 7aktuell.de | Gruber

Um 2.02 Uhr lief die Notrufmeldung zu dem Kellerbrand bei der Kreisleitstelle Recklinghausen ein. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte bestätigte sich der Brand – das Gebäude war bereits stark verraucht. Mehrere Personen befanden sich noch in dem Mehrfamilienhaus, was den Einsatzleiter dazu veranlasste, die Alarmstufe für den Rettungsdienst auf „MANV 5“ (Massenanfall bis zu fünf Verletzte) zu erhöhen.

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Rettung der Familien

Drei Personen hatten bereits eigenständig das Haus verlassen und standen vor dem Gebäude, als die Feuerwehr eintraf. Im Haus befanden sich noch zwei Familien. Eine davon (insgesamt fünf Personen) mit zwei Kindern konnten die Feuerwehrleute sicher aus der Wohnung im ersten Stock ins Freie begleiten.

Die Situation im Dachgeschoss war kritischer: Eine dreiköpfige Familie, darunter ein Säugling, war durch die starke Rauchentwicklung eingeschlossen. Zurückgezogen in einer Abstellkammer konnte sich die Familie vor dem Rauch schützen, woraufhin die Feuerwehr Mutter und Kleinkind mit einer Drehleiter über das Dachgeschossfenster rettete. Der Vater hingegen musste von einem Trupp unter Atemschutz durch das verrauchte Treppenhaus ins Freie gebracht werden, da er bewusstlos wurde.

Alarmstufe erhöht

Da es sich um eine noch größere Anzahl von Betroffenen handelte, als anfangs erwartet, erhöhte der Einsatzleiter die Alarmstufe für den Rettungsdienst auf „MANV 10“ (bis zu zehn Verletzte). Dies führte zur Alarmierung zusätzlicher Rettungsdiensteinheiten aus dem gesamten Kreis Recklinghausen.

Der Rettungsdienst sichtete und behandelte schließlich insgesamt elf Personen. Zwei Bewohner, darunter der Vater, wurden aufgrund von Rauchgasvergiftungen als schwer verletzt eingestuft und in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die neun weiteren Personen, darunter die Mutter und das Kleinkind, blieben unverletzt, wurden aber ebenfalls untersucht. Alle Verletzten brachte die Feuerwehr mit Rettungshauben, die sie vor weiterer Rauchinhalation schützten, aus dem Gebäude.

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Brand unter Kontrolle

Die Brandbekämpfung im Keller führten mehrere Trupps unter Atemschutz durch. Zirka eine Stunde nach Beginn der Löschmaßnahmen wurde „Feuer unter Kontrolle“ vermeldet. Anschließend führten die Einsatzkräfte Nachlöscharbeiten durch, die bis etwa 4 Uhr andauerten. Die Dachgeschosswohnung ist nun aufgrund des Brandrauchs nicht mehr bewohnbar.

Nachfolgende Ermittlungen

Nach Abschluss der Löschmaßnahmen sperrten die Wasser- und Energieversorgungsunternehmen die Versorgung des Gebäudes ab. Die Bewohner kamen bei Bekannten und Verwandten unter. Zum Zeitpunkt des Einsatzendes war noch unklar, ob das Gebäude im Laufe des Tages teilweise wieder bewohnt werden kann.

Der gesamte Einsatz dauerte bis 5 Uhr an. Beteiligt waren die Kräfte der hauptamtlichen Wachbereitschaft der Feuer- und Rettungswache, die Einsatzleitdienste der Feuerwehr Recklinghausen, der Organisatorische Leiter Rettungsdienst der Feuerwehr Herten sowie ein Leitender Notarzt des Kreises Recklinghausen. Auch die ehrenamtlichen Löschzüge Altstadt und Hochlar sowie mehrere Rettungsdiensteinheiten aus dem Kreis Recklinghausen waren vor Ort. Der ehrenamtliche Löschzug Süd besetzte während des Einsatzes die Feuer- und Rettungswache an der Kurt-Schumacher-Allee und sicherte den Grundschutz für das restliche Stadtgebiet.

Die Polizei Recklinghausen hat die Ermittlungen zur Brandursache und Schadenshöhe aufgenommen und wird dazu eigenständig Auskunft erteilen.

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