Diskussionen in Rostock

Nach Zebra-Tötung: Feuerwehr muss vorerst auf Waffen verzichten

Tessin/Rostock (MV) – Nachdem Feuerwehrleute der BF Rostock Ende des vergangenen Jahres ein Zebra und einen Hund erschossen haben, dürfen die Kräfte vorerst keine Waffen mehr tragen. Eine endgültige Entscheidung über die Befugnisse der Gefahrenabwehrgruppe Tier steht indes noch aus.

Vor dem Abschuss: Zwei Kräfte der BF Rostock nähern sich einem entlaufenen Zebra. Foto: Blaulicht-News.de

Die Diskussionen um die Abschüsse eines Zebras und eines Hundes in Rostock (MV) durch die Gefahrenabwehrgruppe Tier der Berufsfeuerwehr gehen weiter. Ulrich Kunze, Pressesprecher der Hansestadt, hat sich in einem RTL-Interview zu den Vorgängen geäußert: “Wir sind immer noch dabei zu klären, ob die ‘Gefahrenabwehr Tier’ bewaffnet sein darf. Es gibt daran momentan erhebliche Zweifel.”

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Um den Sachverhalt aufzuklären, habe die Stadt das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern kontaktiert. Vorerst dürfe in Rostock keine Einsatzkraft der Feuerwehr eine Waffe tragen. “Solange, bis dieser Prozess abgeschlossen ist, sind die Waffenerlaubnisse eingezogen worden”, erklärte Kunze. Und auch die Waffen würden seit mehreren Monaten nicht mehr zur Verfügung stehen. Lediglich beratend dürfe die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe bei entsprechenden Polizeieinsätzen noch tätig werden.

Zebra löste Unfall aus und wurde zunehmend aggressiv

In der Nacht zum 2. Oktober 2019 brachen zwei Zebras aus einem Zirkus in Tessin (Kreis Rostock) aus. Eines der beiden Tiere konnte schnell wieder eingefangen werden. Doch “Pumba”, das  zweite Zebra, hielt die Einsatzkräfte stundenlang beschäftigt.

Zunächst war das flüchtige Tier auf der A 20 zwischen den Anschlussstellen Sanitz und Tessin gesichtet worden. Dort gab es laut Angaben der Polizei Rostock einen Unfall, der in Zusammenhang mit dem Zebra stehen soll. Verletzt wurde niemand.

Im weiteren Verlauf gelang es Polizeibeamten den Ausreißer zu einer nahegelegenen Ortschaft zu lotsen. Versuche, das mittlerweile aggressive Tier aus der Gattung der Pferde einzufangen, misslangen.

Abschuss durch Gefahrenabwehrgruppe Tier

Kräfte der Gefahrenabwehrgruppe Tier der Berufsfeuerwehr Rostock stießen hinzu. Mit Gewehren bewaffnet nahmen die Feuerwehrleute, die für die Rettung und Bergung von Tieren zuständig sind, die Verfolgung des Zebras durch einen Wald auf. Am Rand einer Ortschaft töteten die Einsatzkräfte den flüchtigen Vierbeiner mit zwei Schüssen.

Der Abschuss löste bei den Zirkusmitarbeitern großes Unverständnis aus. Wie die Ostsee-Zeitung berichtete, soll es zu Handgreiflichkeiten zwischen Einsatzkräften und Zirkusmitarbeitern gekommen sein.

Öffentliche Debatte und zweiter Abschuss

In der daraufhin entstandenen öffentlichen Diskussion sah sich die BF Rostock mit Anfeindungen konfrontiert. Es schädige das öffentliche Bild der Feuerwehr nachhaltig, wenn diese Schusswaffen gebrauche und der Abschuss sei nicht gerechtfertigt gewesen, hieß es unter den Kritikern.

Dagegen wehrte sich die Rostocker Berufsfeuerwehr. Die Möglichkeit eines Betäubungsschusses sei in Betracht gezogen aber aus mehreren Gründen verworfen worden. Unter anderem sei die Distanz zum Tier zu groß gewesen. Zudem habe die Sachlage “Gefahr im Verzug” den Gebrauch scharfer Munition gerechtfertigt. Die Nutzung dieser sei an einen Jagdschein der Einsatzkräfte der Gefahrenabwehrgruppe Tier gebunden.

Wenige Wochen später erschoss ein Mitglied der Gefahrenabwehrgruppe Tier einen Wolfshund in der Rostocker Innenstadt. Nach Angaben der Ostsee-Zeitung sei dieser nachts ausgebüxt und für einen Wolf gehalten worden. Zudem habe sich das Tier aggressiv verhalten. Die Besitzerin mache der Feuerwehr jedoch keinen Vorwurf, hieß es in dem Bericht. 

Ermittlungen gegen Feuerwehrmann

Im Fall “Pumba” ging derweil bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein. Nach einem Bericht des NDR habe die Staatsanwaltschaft nun aber erklärt, die Dosierung eines Narkosemittels sei auf Grund der stundenlangen Flucht und damit einhergehenden physiologischen Zustands des Zebras zu schwierig gewesen. Zudem habe die Möglichkeit bestanden, dass das Huftier auf eine Landstraße läuft und weitere Unfälle verursacht. Demnach stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.

Am Montag ging eine weitere Anzeige gegen den Schützen ein. Diese sei aber noch nicht bearbeitet worden. 

Text: Sebastian Runnebaum

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