Erst nach einem Jahr flog er auf

Feuerwehrmann fuhr Einsatzfahrzeuge ohne Führerschein

Neubrandenburg (MV) – Rund ein Jahr ist ein Aktiver zwischen August 2022 und September 2023 mit Fahrzeugen der FF Friedland (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) gefahren. Erst dann flog auf, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Die Wehr schloss den 34-Jährigen daraufhin aus. Das Amtsgericht Neubrandenburg verurteilte den Wiederholungstäter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die aber auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Mann 1.500 Euro Geldbuße an den Verein “Kind im Krankenhaus” zahlen.

Ein Friedländer Feuerwehrmann fuhr ein Jahr ohne Führerschein Fahrzeuge der Feuerwehr. Dann flog er auf. Symbolfoto: Hegemann

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, da weder die Staatsanwaltschaft noch der Beklagte innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch eingelegt haben. Nach einem Bericht des Nordkuriers zeigte sich Friedlands Wehrführer Stephan Drews enttäuscht über das Urteil, da die Staatsanwaltschaft eine höhere Haftstrafe gefordert hatte.

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Über seinen Anwalt hatte der 34-Jährigen in der Gerichtsverhandlung 34 Fahrten mit Fahrzeugen der Friedländer Feuerwehr eingeräumt: beispielsweise zur Landesfeuerwehrschule in Malchow, zur feuerwehrtechnischen Zentrale in Neuendorf, ja sogar mit Kindern zu Ausbildungsveranstaltungen. Dabei hatte der Mann noch nie eine Fahrerlaubnis besessen.

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Die Richterin am Amtsgericht riet dem Angeklagten, jetzt endlich die Fahrerlaubnis zu machen. Auf eine Führerscheinsperre verzichtete sie allerdings. „Das ist für mich völlig unverständlich“, sagte Wehrleiter Drews nach der Verkündung des Urteils dem Nordkurier.

Nach Bekanntwerden der Fahrten ohne Fahrerlaubnis hatte die Friedländer Wehr den Mann ausgeschlossen. Er war erst kurz zuvor aus Schleswig-Holstein zugezogen. Inzwischen ist bekannt, dass bereits 14 Einträge in seinem Vorstrafenregister verzeichnet sind. Nach Angaben des Anwalts will der 34-Jährige jetzt in eine andere Region ziehen und dort wieder aktiv bei einer Feuerwehr mitmachen.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Wenn ich hier einige Kommentare lese, könnte mir der Kragen platzen. Im Beitrag ist doch nur zu lesen, das der betreffende Kamerad ohne seinen Führerschein aufgeflogen ist und vom Gericht verurteilt wurde. Über das Vorherige erfahren wir hier nichts. Leute, tretet mal mit euren Kommentaren ein wenig auf die Bremse und urteilt nicht ohne Hintergrundwissen. Recherchiert erstmal, bevor ihr solche Bolzen abschießt! Alle wissen immer alles ganz genau und wissen auf Anhieb, wie man es richtig und besser machen muss. Glückwunsch an so viel Expertise! Der Wehrführer, der als Zeuge zur Gerichtsverhandlung geladen war, wurde übrigens nicht einmal angehört (war nicht schwer zu ermitteln).
    Und dann noch ein Wort an die Redaktion. Warum veröffentlicht ihr Kommentare, die ausschließlich beleidigenden Charakter haben (“Der Wehrführer scheint ein ziemlicher Blödmann zu sein”)? Solche Kommentare sind völlig daneben und gehen ausschließlich unter die Gürtellinie.
    Zum Führungszeugnis. Ob der betroffene (und nun ehemalige) Kamerad ein Führungszeugnis eingereicht hat oder nicht, ist erstmal egal. Im einfachen Führungszeugnis steht lediglich drin, ob gegen die betreffende Person aktuell etwas vorliegt bzw. ermittelt wird. Abgegoltene Strafen sind dort nicht zu finden. Das muss man woanders nachlesen. Und darüber bekommt eine Wehrführung bei der Bewerbung eines Kameraden auch keine Auskunft.

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  2. „Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von Jedem.“

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  3. Hallo
    Das kann ich nicht nachvollziehen.
    In erster Linie ist es die Aufgabe des Kommandanten sich über den neu in die Wehr
    eingetreten “Feuerwehrmann” zu erkundigen und auch Nachweise über seine Ausbildungen,
    Führerschein,Führungszeugnis………
    vorzeigen lassen. Erst dann kann er in die Feuerwehr aufgenommen werden.

    Ich war in der Feuerwehr Abt – Kommandant
    Bis ich die Altersgrenze erreicht hatte

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  4. Der Mann ist dort hin gezogen und in die Feuerwehr eingetreten und man kannte sich also nicht.
    Ich frage mich weshalb dann kein Führungszeugnis verlangt wurde und auch kein Nachweis zum Kraftfahrer/Maschinisten Lehrgang nebst Fahrerlaubnis vorgelegt werden musste.
    Da stellt sich die berechtigte Frage,was läuft dort falsch in der Wehrführung?
    Da stellt sich der Wehrführer hin und ist über das”milde”Urteil enttäuscht.
    Der Herr Wehrführer hätte als Verantwortlicher für das Geschehen eigentlich auch rechtliche Konsequenzen zu tragen wie jeder Spediteur auch der einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis seine Fahrzeuge fahren lässt.

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  5. Hallo, Ich heiße das grundlegend nicht Gut. Man kann froh sein das kein Unfall passiert ist. Wenn der Jung 14 Einträge hat ist das Grundsätzlich sein Problem und sollte nicht im Nachhinein hier breitgetreten werden. Im Nachhinen sagen wir alle: ACH HÄTTE ICH MAL..Der Grundlegende verantwortliche ist der Ortsbrandmeister- Wehrführer!!! Alles andere ist egal. Der jung hat seine strafen abgegolten wie auch immer. Er hat sein Dienst gemacht und das wohl auch gut ansonsten hätte er die Jugendlichen nicht fahren dürfen! Wozu haben wir denn die Führungskräfte?? Die haben in meinen Augen kläglich versagt! Wenn er nicht vorbestraft wäre hätte man auch was gefunden um abzulenken. Grundlegend heiße ich das nicht gut! Hier hat die Führungsebene VERSAGT! Die waren froh das einer den Job gemacht hat. Wo die Wehren froh um jeden Mann sind!

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  6. frag ich mich auch

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  7. Moin, ich muss al LKW Fahrer alle halbes Jahr mein Führerschein vorzeigen , warum nicht bei der Feuerwehr, zumal ich auch noch Kameraden mitnehme . Aber die Kontrolle liegt ja beim Wehrführer und wenn er meint das muss nicht dann hinterher auch nicht jammern, wie in diesem Fall

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  8. Für mich ist der Wehrleiter schuld und müsste dann auch seinen Hut nehmen wenn sie den Feuerwehrmann rauswerfen.
    Denn der Wehrleiter ist verpflichtet einmal im Jahr zu kontrollieren ob die Fahrerlaubnisse aktuell sind. Hätte er kontrolliert wäre es nie dazu gekommen.
    Bin selber Ortsbrandmeister und kontrolliere jährlich Führerscheine

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  9. Richtig, wo war die Führerscheinkontrolle des Arbeitgebers [ Feuerwehr]

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  10. ohje es kommen doch e kaum Leute nach und dann sollen sie noch ein Führungszeugnis mit bringen da kommt keine Sau mehr. Führerschein Kontrolle reicht doch

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  11. Gesetzliche Grundlage ist § 21 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Danach macht sich der Fahrzeughalter (Arbeitgeber) strafbar, wenn er anordnet oder duldet, dass jemand (Arbeitnehmer) das Fahrzeug führt, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, oder trotz Fahrverbots fährt. In diesem Fall drohen dem Halter Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

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  12. Ganz klar der Wehrführer oder ein von ihm beauftragter muss regelmäßig den Führerschein und Klassen prüfen. In diesem Fall liegt auch ein Verschulden beim Wehrführer vor.
    Das wird in unserer Wehr regelmäßig geprüft und dokumentiert. Auch eine Anfrage bei der vorherigen Wehr ist obligatorisch.

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  13. Warum ist der Wehrleiter noch im Dienst?

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  14. Also in unserer Wehr wird der Führerschein bei Einweisungsfahrt und dann zwischendurch mal kontrolliert. A. ob vorhanden, B. nötige Fahrerlaubnisklasse. Vielleicht mal so einführen. Voraussetzung damit das auch Lückenlos funktioniert ist: Einweisung Voraussetzen für das führen der Fahrzeuge.

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  15. Wie kann das sein das die Feuerwehr ihren Feuerwehrmann die Fahretlaubnis nicht kontrolliert hat überall wird bei Eintritt einer Öfentlichen staatlichen Einrichtung also Feuerwehr Rettungsdienst usw abgefragt op ein gültiger Führerschein vorhanden ist wie kann das sein so etwas darf nicht passieren das war schludertei von der Feuerwehr Auch wenn der Betroffene jetzt in einer anderen Region zieht sollte mann solch einen Mitarbeiter kontaktieren auch Polizeiliches Führhrungzuegnis sprich Ein großes Gruß Harald. P aus Borkholshausen

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  16. Hallo, in unserer Wehr wird nur regelmäßig der Führerschein und dessen Vorhandensein kontrolliert, sondern bei Eintritt und dann in regelmäßigen Abständen wird ein pol. Führungszeugnis angefordert.

    vielleicht mal als Denkanstoß..in diesem Fall sind die Fahrten in einem Zeitraum von etwas über einem Jahr durchgeführt worden, durchaus eine Zeit in der man sich durch “ach hab ich dieses Mal vergessen”..durchschummeln könnte.

    Wir kennen die Einzelheiten nicht..

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  17. Der Wehrführer sollte sich besser zurückhalten. Er hat die Pflicht, die Führerscheine regelmäßig zu kontrollieren. Nicht ohne Grund haben sie am Anfang und jedes halbe Jahr zu prüfen, ob der Führerschein noch vorhanden ist.

    Schmiddem

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  18. Ich glaibe, dass hier zuerst festgestellt werden muss, was die anderen vorhandenen Einträge ins Strafregister sind, denn dann hat es sich für den Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr sowieso erledigt.

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  19. Hier hat allerdings klar die Dienstaufsicht versagt. Jeder der anderen ein Fahrzeug überlässt ist gehalten regelmäßig die gültige Fahrerlaubnis zu überprüfen.

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  20. Der Wehrleiter scheint ein ziemlicher Blödmann zu sein…

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  21. Aber wie kann es sein, dass sie ihm die Fahrerlaubnis erteilt haben ohne jemals seinen Führerschein gesehen zu haben? Zumindest lese ich nichts von Urkundenfälschung.

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  22. Ich reagiere mit unverstândnis auf dieses
    Urteil.14 Einträge im Strafregister und das
    hat der Wehrführer nicht mitbekommen?
    Wie hat er das gemacht,das er Fahrer und
    Maschinist geworden ist. Normalerweise hat ein angehender Fahrer und Maschinist
    seinen Führetschein dem Wehrführer vor zu zeigen.Dann fährt er noch Kinder dazu. Das ist mehr als leichtsinnig.Übrigend bin ich ein ehemaliges Feuerwehrmitglied . Habe das Alter erreicht, wo ich nicht mehr aktiv bin.

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  23. Wenn der Mann jetzt umziehen möchte, um dann wieder in eine Feuerwehr einzutreten, sieht das für mich so aus, als wenn er denselben Fehler wieder machen möchte und nichts gelernt hat.
    In unserer Wehr wird erst geprüft, ob ein Führerschein vorliegt, bevor jemand ein Feuerwehrfahrzeug fahren darf. Und es gibt regelmäßige Überprüfungen.

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