Berlin (BE) – Gerade letzte Nacht erreichen uns wieder Nachrichten darüber, dass Rettungskräfte bei einem Einsatz angegriffen wurden: Berlin: Angriff auf Rettungskräfte (feuerwehrmagazin.de). Jetzt plant Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann eine Verschärfung des Strafrechts. Einsatz- und Rettungskräfte sollen besser vor Anfeindungen und Gewalt geschützt werden. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) unterstützt das Vorhaben ausdrücklich.
DFV-Präsident Karl-Heinz Banse erklärt dazu: „Nachdem der DFV seit Jahren über das Thema aufklärt und sich auch bereits persönlich an Herrn Dr. Buschmann gewandt hat, freuen wir uns, dass er die gesetzliche Lage genauso einschätzt: Gewalt gegen Einsatzkräfte kann nicht als Bagatelldelikt geahndet werden. Daher begrüßen wir die avisierten Veränderungen bei der Strafzumessung und im Strafrecht.“
Daher soll laut aktuellem Referentenentwurf neben dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte künftig auch ein „hinterlistiger Überfall“ als besonders schwerer Fall des Widerstandes gewertet werden. Die vorgesehenen Freiheitsstrafen für solche Fälle sollen zwischen mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren liegen. Zudem sieht der Entwurf vor, nun auch vor Gericht zu berücksichtigen, ob die „Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.“ Damit soll auch der Schutz der Feuerwehrangehörigen verbessert werden.