Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover

Mutter eines 13-jährigen Zündlers muss 36.000 Euro für Feuerwehreinsatz zahlen

Hannover – Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Mittwoch die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze (Kreis Hildesheim, NI) abgewiesen. Die Stadt verlangt die Erstattung eines Feuerwehreinsatzes, den zwei zündelnde Kinder im Juni 2019 auf einem Industriegelände verursacht hatten. 

Teure Zündelei: Mutter eines 13-Jährigen muss kompletten Feuerwehreinsatz zahlen. Symbolfoto: Michael Rüffer (Bild: Michael Rüffer)

Am 07. Juni 2019, um 17.42 Uhr, meldeten Anwohner der Leitstelle, daß eine Lagerhalle auf einem brachliegenden Industriegelände in der Joseph-Graaf-Straße brennt. Kurz darauf traf eine Funkstreifenwagenbesatzumg ein. Die Beamten wurden durch Zeugen auf zwei Kinder (11 und 13 Jahre) aufmerksam gemacht. Diese seien zuvor über eine Mauer des betroffenen Geländes gesprungen.

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Wie es im Polizeibericht heißt, gaben die Jungen zu, mit einem Feuerzeug gezündelt zu haben. Als das Feuer plötzlich außer Kontrolle geraten sei, hätten sie das Gelände verlassen. 

Schwere Löscharbeiten & verletzte Feuerwehrleute

Währenddessen waren sämtliche Elzer Ortsfeuerwehren vor Ort, um den Brand zu löschen. Auch Fahrzeuge aus den benachbarten Kleinstädten Gronau und Alfeld, die Feuerwehrtechnische Zentrale sowie das Technische Hilfswerk wurden angefordert.

Auf Grund von Einsturzgefahr konnten die Kräfte keinen Innenangriff vornehmen. Der Außenangriff erfolgte mit mehreren B und C-Rohren, sowie über zwei Drehleitern.

Erschwerend kam gegen 22 Uhr ein heftiges Gewitter mit starken Böen hinzu. Im Verlauf des 14-stündigen Einsatzes wurden drei Feuerwehrleute durch Rauchgasintoxikation leicht verletzt.  

Mutter: Brand nicht fahrlässig oder vorsätzlich entstanden

Nach Abschluss der Ermittlungen setzte die Stadt Elze gegen die Eltern der Kinder Gebühren in Höhe von rund 38.000 Euro für den Feuerwehreinsatz fest. Die Mutter des 13-Jährigen reichte daraufhin Klage gegen den Bescheid ein.

Sie machte laut Verwaltungsgericht geltend, dass sie selbst ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt habe. Auch der Brand sei – jedenfalls durch ihren Sohn – nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden. Ihr Kind habe zwar zuhause ein Feuerzeug entwendet und mit auf das Industriegelände gebracht, das Feuer sei aber durch das andere Kind angezündet worden.

Verwaltungsgericht entscheidet anders

Die Kammer widersprach nun der Klägerin. Anders als sie es darstellte, sei der Brand durch grob fahrlässiges Handeln ihres Sohnes sowie dessen Freundes verursacht worden. Denn: die Kenntnis, dass Feuer außerhalb geschlossener Feuerstätten außer Kontrolle geraten könne, sei auch unter Berücksichtigung des Alters der Kinder bereits zu erwarten gewesen. 

Die Kinder hatten bei der Polizei ausgesagt, dass der 11-Jährige eine Dämmmatte angezündet habe. Nachdem zunächst ein kleines Feuer entstanden sei, welches dieser sofort wieder ausgepustet habe, habe der Sohn der Klägerin ihn als Feigling bezeichnet und ihn damit angestachelt, die Dämmmatte ein zweites Mal anzuzünden. Dies habe zu dem Großbrand geführt.

Amtshilfe der Nachbarwehren muss nicht bezahlt werden

Nach Paragraph 29 Absatz 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraph 6 Absatz 2 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes können ordnungsrechtliche Maßnahmen auch gegen die Aufsichtspersonen von Kindern gerichtet werden, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Und zwar unabhängig davon, ob diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Die Kosten für den Einsatz der herangezogenen Nachbarwehren müsse die Mutter jedoch nicht bezahlen. Die Kommunen hätten keine entsprechende Satzung festgelegt. Demnach soll die Klägerin einen Betrag in Höhe von 36.284 Euro an die Stadt Elze zahlen. Gegen das Urteil kann sie einen Antrag auf Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht stellen.

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