Kronshagen (SH) – Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig und Innenminister Stefan Studt haben gestern die ersten beiden Feuerwehrfahrzeuge an die Feuerwehr Kronshagen (Kreis Rendsburg-Eckernförde) übergeben. Ein Großbrand hatte am 22. Februar das Feuerwehrhaus und die Fahrzeuge vollständig zerstört (wir berichteten).
Bei den Fahrzeugen handelt es sich um ein Löschgruppenfahrzeug (LF) 16/12 (Baujahr 2002) und einen Rüstwagen (RW) 2 (Baujahr 1997). Sie waren bislang an der Landesfeuerwehrschule in Dienst gestellt und wurden nun der Gemeinde Kronshagen überlassen.
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Außerdem übergab der Ministerpräsident einen Zuwendungsbescheid über 325.000 Euro als Sonderförderung. 2 LZ sollen 50 Prozent der Mehrkosten, die nicht von den Versicherungen getragen werden, abgedecken. Die andere Hälfte verbleibt bei der Gemeinde.
Mit der Übergabe löste das Land sein Versprechen nach dem Großfeuer im Februar ein, die Gemeinde und die Feuerwehr beim Wiederaufbau ihrer Wehr nicht allein zu lassen (wir berichteten). „In solchen Krisensituationen kommt es auf schnelle Hilfe an. Daher haben wir schnell gemeinsam nach Lösungen gesucht und auch gefunden“, sagte Albig.
Nach Aussagen von Bürgermeister Sander werde der Wiederaufbau der Fahrzeughalle ebenso wie die Ersatzbeschaffung für ein neuwertiges Einsatzleitfahrzeug zu beinah 100 Prozent durch die Versicherung getragen. Die Gemeinde plane allerdings, die Fahrzeughalle beim Wiederaufbau vorausschauend an die Anforderungen der Zukunft anzupassen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trage sie selbst.
Für die Neubeschaffung eines Hilfeleistungs-Löschfahrzeugs (HLF) 20 mit Beladung als Ersatz für ein Altfahrzeug hat die Gemeinde Kronshagen die notwendigen Mittel unabhängig von dem Brandgeschehen bereits für 2018 eingeplant. “Diese Investition kann nun um ein Jahr vorgezogen werden”, sagt Bürgermeister Ingo Sander.
Die nach Abzug weiterer Versicherungsleistungen verbleibenden Kosten für die Beschaffung eines HLF, eines Gerätewagens Logistik sowie eines Mannschaftstransportwagens und für die Wiederbeschaffung der Ausrüstungsgegenstände wie auch für kleinere bauliche Überbrückungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen im Außenbereich tragen die Gemeinde und das Land jeweils zur Hälfte.