Material für mehr als 20.000 Euro entwendet

Diebstahl in 160 Fällen: Beamter der BF Dresden verurteilt

Dresden – Einen 2018 suspendierten Beamten der Berufsfeuerwehr Dresden belegte das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt am Montag mit einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten. Der Mann hatte über 4 Jahre lang Einsatzmittel entwendet, anschließend privat im Internet verkauft und so mehr als 20.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet. Das Urteil ist zur Bewährung ausgesetzt.

160 Fälle in den Jahren zwischen April 2014 und Mai 2018 führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift auf. Der 59-jährige Mann gestand im Prozess, über Jahre Material (Taschenlampen, Einsatzjacken, Strahlrohre, Sanitätsbedarf und Notfallkoffer) im Wert von mehr als 20.000 Euro entwendet und anschließend bei eBay veräußert zu haben.

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In seiner rund 25-jährigen Dienstzeit war der seines Dienstes enthobene Beamte zuletzt für das Lager zuständig. Hier nahm er Einsatzmittel an, bestellte nach und führte nicht mehr Brauchbares der anderweitigen Verwertung zu. Der Mann habe laut Anklagevertretung genau gewusst, was er ohne aufzufallen abzweigen konnte, ein funktionierendes Kontrollsystem habe nicht bestanden, so die Sächsische Zeitung. Aufmerksame Kameraden kamen ihm 2018 doch auf die Schliche, als sie Material im Internet fanden – angeboten unter dem Privataccount des Verurteilten. Die Feuerwehr Dresden erstattete im Mai 2018 Anzeige, kurze Zeit suspendierte sie ihn. Der Mann ging seinerzeit in Widerspruch.

Zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht Dresden einen Beamten der Berufsfeuerwehr. Es gilt als erwiesen an, dass er zwischen 2014 und 2018 in 160 Fällen ausgemustertes Einsatzmittel entwendet und privat im Internet veräußert habe. Symbolfoto: Feuerwehr-Magazin-Buchenau

Wie ntv Nachrichtenfernsehen berichtet, werde mit dem rechtskräftigen Urteil vom Montag das interne Disziplinarverfahren wieder aufgenommen. Klären müsse dies den weiteren Verbleib sowie die Pensionsansprüche des 59-Jährigen. Als Reaktion auf die Diebstähle hatte die Feuerwehr Dresden in der Lagerhaltung eine gegenseitige Kontrolle über Buchführung und das Vier-Augen-Prinzip eingeführt.

Auf eine diesbezügliche Anfrage an die Feuerwehr Dresden durch feuwehrmagazin.de hin bat der Pressesprecher um Verständnis dafür, dass man sich zu laufenden Gerichts- sowie Disziplinarverfahren nicht äußern könne. 

Kommentare zu diesem Artikel

  1. R.S.
    Die Gesetzeslage ist die dass der Beamte seine Ansprüche verlieren wird. Diebstahl ist Diebstahl!
    Hätte er sich vorher überlegen müssen!
    Zudem gibt es keinen Dienstposten bei einer BF für solche Personen!

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  2. Kein Kontrollsystem? Wo sind die dafür Verantwortlichen???

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  3. Die Verurteilung hat nicht automatisch den Verlust der Beamtenrechte zur Folge, dennoch kann er disziplinarrechtlich aus dem Dienst entfernt werden. Bleibt abzuwarten, ob der Dienstherr diese Weg geht.

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  4. Mit 11 Monaten auf Bewährung bleibt er Beamter! Disziplinarrechtlich wird wohl eine Degradierung und Rückzahlung des erwirtschafteten Ertrages der unrechtmäßigen Verkäufe auf ihn zukommen!
    Feuer ausmachen wird er so noch können und Tätigkeiten im Innendienst wohl nur unter misstrauischer Beobachtung durch Vorgesetzte und Kollegen!

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