Gesetzesänderung beschlossen

Angriffe auf Einsatzkräfte werden künftig stärker geahndet

Berlin – Erfreut zeigte sich Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), über die jüngst von der Bundesregierung beschlossene Anpassung des Strafgesetzbuches (StGB). „Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23.“ Damit werde in Zukunft nicht nur der Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften gestärkt, sondern allgemein dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten.

In Berlin steht ein Polizist steht vor einer brennenden Barrikade aus Mülltonnen und Mietrollern. In der Silvesternacht 2022/2023 sahen sich Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zahlreichen Angriffen ausgesetzt. Symbolfoto: Mang

Banse weiter: „Bei der Änderung in § 46 StGB wird den Richterinnen und Richtern ein Aspekt der Strafzumessung an die Hand gegeben. Jetzt ist eine Körperverletzung gegen Einsatzkräfte schärfer zu ahnden als eine ,normale‘ Körperverletzung“. Der Bundesfachkongress zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ hatte genau dies zuvor bereits gefordert. Konkret wird damit § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung) ergänzt mit der Feststellung auf die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“.

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Eine weitere Änderung betrifft die Erweiterung der Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB. Künftig wird auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls einen besonders schweren Fall darstellen. „Damit wird schärfer geahndet, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt wurden, wie es in der Silvesternacht mehrfach passiert ist – auch dies war eine Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes“, so DFV-Präsident Banse.

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DFV-Umfrage trägt zu Gesetzesänderung bei

„Trotz oder gerade wegen ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“, heißt es ergänzend zur Änderung des Strafgesetzbuches. Herangezogen worden ist dafür auch eine vom DFV sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) von November bis Dezember 2023 durchgeführte Online-Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren. Diese erste bundesweite Erhebung nahm gezielt Gewalterfahrungen von ehrenamtlichen Einsatzkräften in den Blick, über 6.500 Feuerwehrleute hatten sich daran beteiligt. Als Ergebnisse präsentierte das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) daraus unter anderem:

  • 49,5 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Feuerwehrangehörigen haben in den vergangenen 2 Jahren bereits Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt.
  • Mehr als ein Drittel der Befragten ist gedroht worden, sie mit Fahrzeugen anzufahren.
  • 14 Prozent haben angegeben, mit Feuerwerkskörpern beworfen worden zu sein.

DFV und DGUV starten zum Parlamentarischen Abend der deutschen Feuerwehren am Mittwoch, 11. September 2024, eine zweite Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zielgruppe diesmal: alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Der Link zur Umfrage wird auf https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/ veröffentlicht.

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