Prozessbeginn mit Geständnis

Anklage: Molotowcocktails gegen Feuerwehrleute

Frankenthal/Pfalz (RP) – Am Landgericht Frankenthal hat der Prozess gegen einen 64-jährigen Angeklagten begonnen, der Molotowcocktails auf Feuerwehrleute geworfen haben soll. Dies gab das Gericht in einer Mitteilung bekannt.

Vor dem Landgericht Frankenthal hat das Strafverfahren gegen einen 64-jährigen Mann begonnen, der laut Anklage unter anderem Molotowcocktails auf Feuerwehrleute geworfen haben soll (Symbolfoto). (Bild: Michael Rüffer)

Im Strafverfahren vor der 1. Großen Strafkammer als Schwurgericht wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und besonders schwere Brandstiftung vor. Diese Straftaten soll der Mann im Rahmen einer Wohnungsräumung in Neustadt begangen haben.

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Laut Anklage sollten am 20. August 2020 eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Neustadt sowie zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine Zwangsräumung durchführen. Nachdem ein Schlüsseldienst die Tür geöffnet hatte, soll der 64-Jährige brennendes Benzin auf die beiden Männer des Ordnungsamtes geworfen haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte hierbei in Tötungsabsicht. Die Ordnungsamt-Mitarbeiter erlitten Brandverletzungen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Anschließend soll der 64-Jährige zwei mit Benzin gefüllte Flaschen auf das an der Straße geparkte Auto des Ordnungsamtes geworfen haben. Diese hätten ihr Ziel knapp verfehlt.

Mit Wasserstrahl eingegriffen 

Als weitere Mordversuche wertet die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte auf die herbeigerufenen Feuerwehrleute ebenfalls Molotowcocktails geworfen haben soll. Zumindest habe dieser den Tod von Feuerwehrleuten billigend in Kauf genommen.

Ein Molotowcocktail soll das Fahrerhaus einer Drehleiter getroffen haben, dort aber weitgehend folgenlos abgebrannt sein. Als ein Feuerwehrmann im Rettungskorb mit Löscharbeiten begonnen habe, soll der Angeklagte zwei weitere Molotowcocktails auf diesen geworfen haben.

Laut Staatsanwaltschaft wurde der 64-Jährige durch den Wasserstrahl eines herbeieilenden Feuerwehrmanns daran gehindert, weitere Molotowcocktails zu werfen.

Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte psychisch erkrankt ist und seine Schuldfähigkeit zumindest erheblich beeinträchtigt war. So kommt auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Wie Zeit Online berichtet, hat der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten bei Prozessbeginn am Donnerstag zugegeben. Für das Strafverfahren sind weitere Termine bis Ende April angesetzt.

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