Stuttgart – Im Rahmen des Projektes „Krebsrisiko im Feuerwehrdienst?“ hat die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine neue Arbeitshilfe veröffentlicht. Damit ist eine gemeinsame Durchführung des Atemschutznachweises sowie der Dokumentation einer Exposition für Feuerwehr-Einsatzkräfte möglich.
Ziel war laut DGUV, die Erfassung der Exposition von Einsatzkräften bei Feuerwehreinsätzen mit Gefahrstoffen, Brandrauch, anderen Verbrennungsprodukten, -rückständen und damit assoziierten Gefahrstoffen, Biostoffen sowie anderen gefährlichen Substanzen praxisgerecht zu vereinfachen. Dafür hat der Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV Elemente des gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“ (FwDV 7) zu führenden Atemschutznachweises um Informationen für ein gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung zu führendes Expositionsverzeichnis erweitert.
Anzeige
Diese Arbeitshilfe ist ausfüll- und speicherbar. Zusätzlich hat der Fachbereich grundsätzliche Hinweise zur Expositionserfassung und Anwendung der Arbeitshilfe in einem erläuternden Dokument zusammengefasst.
Die beiden Dokumente lassen sich hier kostenlos im PDF-Format herunterladen: