Oldenburg/Holstein (SH) – Nach Brandenburg und Niedersachsen schließt auch Schleswig-Holstein eine Versorgungslücke im Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen von nicht verheirateten Feuerwehrleuten, die im Feuerwehreinsatz ums Leben gekommen sind. In enger Zusammenarbeit mit der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord (HFUK Nord) und dem Landesfeuerwehrverband soll eine „Partnerschutz-Kasse“ aufgebaut werden, um in solchen tragischen Fällen eine Einmal-Entschädigung in Höhe von 60.000 Euro gewährleisten zu können. Dies kündigte Innenminister Hans-Joachim Grote am Wochenende im Rahmen der Landesverbandsversammlung in Oldenburg an.
„Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich. Leider kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einsatz ums Leben kommen. In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend versorgt werden“, so Grote und zwar unabhängig davon, ob es sich um Eheleute handele oder ob die Partner ohne Trauschein langjährig zusammengelebt hätten. Rein rechtlich gehörten derzeit nichteheliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner nicht zu den versorgungsberechtigten Personen. „Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist derzeit leider nicht erfolgversprechend. Deswegen wollen und werden wir zumindest eine einmalige Entschädigung sicherstellen“, so der Minister. „Angesichts der Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Feuerwehren im Land ist dies das Mindeste, was wir den Hinterbliebenen schuldig sind.“
Aktuell ist Schleswig-Holstein damit das dritte Bundesland in Deutschland, dass für die Angehörigen nicht verheirateter Feuerwehrleute eine Sonderregelung schafft. Auch in Niedersachsen und Brandenburg sind diese Personen inzwischen abgesichert. Brandenburg zahlt im Fall der Fälle ebenfalls einmalig 60.000 Euro. Andere Bundesländer, wie Hessen, setzen auf eine Bundesratsinitiative. Ähnliche Initiativen vor einigen Jahren waren allerdings ergebnislos im Sande verlaufen.