Lauterbach (HE) – Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach (Vogelsbergkreis) hat beim Landgericht Gießen Klage gegen die Stadt eingereicht. Wie Oberhessen-live.de berichtet, wirft der Verein der Stadt Lauterbach vor, diese habe sich drei Fahrzeuge widerrechtlich als Besitz einverleibt.
Gemäß Lauterbacher Anzeiger soll es sich um einen Gerätewagen Logistik (GW-L2) und zwei Wechselladerfahrzeuge (WLF) handeln. Diese seien 2009 vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach 1855 e.V. beschafft worden, der dafür 350.000 Euro zusammengebrachte hätte. Die Stadt habe 75.000 Euro dazugegeben, die Fahrzeuge angemeldet und den Unterhalt übernommen.
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Zwar sei es lange schon gängige Praxis gewesen, dass die Feuerwehr Fahrzeuge kaufe und dann der Stadt schenke. Zu einer Schenkung soll es aber nach Aussagen des Vereinsvorsitzenden bei den drei Fahrzeugen trotz Absichtserklärung letztlich nicht gekommen sein, da es sich um Neufahrzeuge gehandelt habe.
Entzündet habe sich der Streit an dem Weiterverkauf des Vorgängers des GW-L2 – eines Gerätewagen Nachschub (GW-N) – an die benachbarte Gemeinde Grebenhain vor zirka 10 Jahren, der durch den Feuerwehrverein nach eigenen Angaben im Auftrag der Stadt getätigt worden sei. Der Erlös sei zurück in die Feuerwehr geflossen. Dieses Vorgehen hätten Rechnungsprüfer des Kreises nun angemahnt. Die Stadt soll den Auftrag für den Verkauf bestritten haben.
Wem gehören die Feuerwehrfahrzeuge?
Einer Aufforderung des Vereins, der Feuerwehr künftig die Eigentumsrechte an den Fahrzeugen zuzusichern, um Klarheit zu schaffen, sei die Stadt nicht nachgekommen. Daher nun die Klage.
„Die Wortwahl ‚widerrechtliche Einverleibung‘ stößt mir schon auf“, betonte Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller auf Nachfrage von feuerwehrmagazin.de. Er wolle sich aber zu dem Fall mit Hinweis auf die laufende rechtliche Auseinandersetzung nicht weiter äußern.
„Wir wollen mit der Klage feststellen lassen, wem der vom Förderverein beschaffte Fuhrpark gehört“, sagte Stadtbrandinspektor und Fördervereins-Vorsitzender Hans-Jürgen Schütz gegenüber feuerwehrmagazin.de. „Das ist aus unserer Sicht von bundesweitem Interesse, da es ähnliche Konstellationen in vielen Städten und Gemeinden gibt.“ Wegen des angestrebten Verfahrens könne er dazu aber inhaltlich keine weiteren Aussagen treffen.