Grömitz (SH) – In Grömitz (Kreis Ostholstein) gibt es sechs freiwillige Ortsfeuerwehren – aber zu wenige Aktive. Nun hat der Gemeinderat eine Satzung verabschiedet, die den gleichzeitigen Betrieb von Freiwilliger Feuerwehr und Pflichtfeuerwehr zulässt. Damit sollen die Personalprobleme aufgefangen werden.
„Drei unserer Ortsfeuerwehren weisen weniger Einsatzkräfte auf als gefordert“, berichtet Gemeindewehrführer Björn Sachau auf Anfrage von feuerwehrmagazin.de. „Die anderen drei erfüllen zwar noch die Mindeststärke, können aber die Tagesverfügbarkeit nicht immer sicherstellen.“ Daher habe der Bürgermeister auf Bitten der Feuerwehr die Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr in die Wege geleitet, um die FF zu verstärken.
Anzeige
Diese Möglichkeit sieht das Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) Schleswig-Holsteins ausdrücklich vor. Dort heißt es: „Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe aufgrund fehlender freiwillig dienstleistender Personen nicht ausreichend erfüllt werden können. Ist eine freiwillige Feuerwehr vorhanden, kann diese durch eine Pflichtfeuerwehr verstärkt werden.“
„Wir wollten die verbliebenen freiwilligen Kräfte nicht auch noch verlieren, indem wir die FF schließen und dann nur noch eine Pflichtfeuerwehr betreiben“, betont Sachau.
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Pflichtfeuerwehr kommen laut Gesetz alle Bürger vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr in Frage, die dem Feuerwehrdienst gesundheitlich gewachsen sind. „Mit Verabschiedung der Satzung existiert eine rechtliche Grundlage, um geeignete Kandidaten anzuschreiben und zu Gesprächen einzuladen“, sagt der Gemeindewehrführer. „Vorrangig wollen wir die drei Ortswehren aufstocken, die unter der Mindeststärke liegen. Allein dafür benötigen wir rund 50 Kräfte.“
Pflichtfeuerwehren in Deutschland seit 2005
2005: List auf Sylt (SH), Status: Einberufung
2009: Herzberg (BB), Status: Diskussion
2009: Burg in Diethmarschen (SH), Status: Einberufung